Reisende, die aus einem von COVID-19 schwer betroffenen Gebiet (mindestens gelb) nach Ungarn fahren wollen, müssen für ihre PCR-Tests selber zahlen. Wenn man dafür kein Geld ausgeben möchte muss für zwei Wochen in häuslicher Quarantäne bleiben, sagte die Landeschefärztin, Cecília Müller.
Ausländer aus einem rot eingestuften Land dürfen nicht Ungarn betreten, sondern nur diejenigen, die aus einem gelben oder grünen Land nach Ungarn einreisen, sagte Cecília Müller am Freitag gegenüber dem öffentlichen Nachrichtensender M1.
Sie betonte, dass man nicht gezwungen ist unbedingt 14 Tage lang in Quarantäne zu bleiben. Wenn man den anderen Weg wählt, braucht man nur zwei aufeinanderfolgende negative Test-Ergebnisse, erst dann ist man von der Quarantäne befreit.
Reisende müssen sich an der Grenze einer Gesundheitskontrolle unterzogen. Diejenige, die sich eine Befreiung von der Quarantäne wünschen, müssen bei ihrem örtlichen Regierungsbüro einen Antrag zum Preis von 3 000 Forint (8,5 EUR) stellen. Sie erhalten eine Mitteilung, dass sie die Quarantäne verlassen können. Eine Liste der Screening-Stationen sei auf der Website des nationalen Gesundheitszentrums verfügbar, wobei die Kosten für das Screening von den einzelnen Dienstleistern angegeben würden, fügte sie hinzu.
Mit öffentliche Verkehrsmitteln zum Screeningsort zu fahren ist ausgeschlossen, weiterhin muss ein jeder Gesichtsmaske tragen, wenn er die Kontrollstation betritt. Vor dem Test ist eine Terminvereinbarung obligatorisch. Die Testergebnisse werden per E-Mail gesendet oder von den Labors in das EESZT-System (Electronic Health Service) hochgeladen, fügte Müller hinzu.
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Heimreisende (mit ungarischen Staatsbürgerschaft oder mit Aufenthaltsberechtigung), die aus gelben Ländern anreisen, dürfen nach dem ersten negativen PCR-Test die Quarantäne verlassen, müssen aber dennoch einen zweiten Test durchführen lassen, sagte sie. Diejenigen, die aus roten Ländern anreisen, müssen in der Quarantäne bleiben, bis das zweite negative PCR-Testergebnis vorliegt, betonte die Landeschefärztin.
Reisende, die an der Grenze zwei negative PCR-Testergebnisse vorlegen können, die nicht mehr als fünf Tage vor der Einreise durchgeführt wurden, wobei zwischen den beiden Tests mindestens 48 Stunden liegen sollten, seien von der Quarantäneanforderung ausgenommen, fügte sie hinzu.
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Personen, die eine Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass sie sich in den letzten sechs Monaten von Covid-19 erholt haben, sind ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit.
Dank der Art und Weise, wie Ungarn die erste Welle der Epidemie bewältigte, sei die Zahl der Coronavirus-Fälle im Land „relativ gering“ geblieben, sagte sie. Aber das Virus ist immer noch vorhanden, warnte Müller und fügte hinzu, dass verantwortungsbewusstes Verhalten der Öffentlichkeit dazu beitragen könnte, die Entstehung von Virusclustern zu verhindern.
(via MTI, Beitragsbild: MTI/Zoltán Máthé)