Die Staatsanwaltschaft hat nacheinander Ermittlungen im Fall von zwei Personen abgelehnt, denen die Polizei die Verbreitung von Fake News in Verbindung mit dem Coronavirus vorwarf – berichtet Budapester Zeitung.
Bei einem Rentner in einem kleinen Ort bei Szerencs nahm die Polizei eine Hausdurchsuchung vor und beschlagnahmte seinen Computer. Der Mann hatte noch Ende April auf Sozialmedien seine Meinung kundgetan, „der Führer“ habe den Zeitpunkt der Lockerungen offenbar bewusst auf den 4. Mai gelegt, wenn die Epidemie hierzulande ihren Höhepunkt erreichen würde. In Gyula hatte ein Sympathisant der außerparlamentarischen Momentum-Bewegung auf Facebook die Zahl der angeblich im städtischen Krankenhaus geräumten Betten verbreitet. Seine Festnahme erinnerte ihn an einen Fall aus dem Jahre 1987, als er nicht an der offiziellen Veranstaltung zum Nationalfeiertag vom 15. März teilnahm, sondern sich einer Gruppe anschloss, die am Petőfi-Denkmal für Freiheit eintrat. Zu dieser Entwicklung merkte Kanzleramtsminister Gergely Gulyás am Donnerstag an:
Anders als die Polizei hat die Staatsanwaltschaft die besagten Handlungen nicht als Straftaten eingeordnet. So etwas ist normal in einem Rechtsstaat.
Wenn sich eine Behörde irrt und auch nur für Stunden die persönliche Freiheit unrechtmäßig einengt, steht den Betroffenen Schadenersatz zu.“ Am Samstag räumte Justizministerin Judit Varga im Nachrichtenfernsehen ATV ein: „Auch Behörden können sich irren, nur wer schläft, macht keine Fehler.“
(Via: Budapester Zeitung, Beitragsbild: police.hu)