Die historischen Flaggen Ungarns
Symbole sind für jede Nation von großer Bedeutung. Sie entfachen sowohl das Zusammengehörigkeitsgefühl als auch Stolz. Seit 2015 feiert Ungarn am 16. März den Tag der Flagge und des Wappens.
Die Ungarn sind besonders stolz auf ihre nationalen Symbole. Seien es Reliquien, die Heilige Krone des St. Stephan I. oder die Flagge und das Wappen. Während andere Symbole im Laufe der Jahrhunderte unverändert blieben, waren die Flagge und das Wappen ständigen Änderungen ausgesetzt, bis sie zu ihrer heutigen Form kamen.
Dass die Flagge viel mehr bedeutet als ein Stück Stoff beschrieb schon einer der großen ungarischen Dichter, Dezső Kosztolányi:
Only a stick and cloth,
yet not a stick and cloth,
but a flag.
Always talking.
Always fluttering.
Always feverish.
Always delirious
above the street,
striving upwards,
up to the skies,
and proclaiming something
with passion.
Even when people get used to it and ignore it,
when they sleep,
night and day,
so that it became emaciated
and stands, like a frail apostolic preacher
on the ridge of the roof,
alone,
wrestling with silence and storms,
uselessly and ever more majestically,
fluttering,
speaking.
You, my soul, you too, you too –
not stick and cloth –
be a flag.
Translation by Kery, Leslie A.
Die heutige Flagge Ungarns mit den Nationalfarben wurde am 16. März 1848 offiziell. An diesem Tag wurde der Gebrauch der Flagge und des Wappens an öffentlichen Feiertagen für alle öffentlichen Einrichtungen des Landes verpflichtend gemacht. Aus diesem Grund ernannte das ungarische Parlament im Jahr 2014 den 16. März zum Tag der Flagge und des Wappens, welcher 2015 zum ersten Mal begangen wurde. In ihrer Begründung erklärten die Abgeordneten, dass die rot-weiß-grüne Flagge, die die Einheit und nationale Unabhängigkeit der ungarischen Nation zum Ausdruck bringt, und das Wappen, wie es im Grundgesetz definiert ist, Teil des nationalen Kulturerbes sind und es daher die gemeinsame Verantwortung der Institutionen, Organisationen und Bürger der ungarischen Nation ist, sie zu respektieren.
Nach dem Niederschlagen des Freiheitskampfes 1849 wurde die Flagge zum verbotenen Symbol, da sie die Unabhängigkeit des Landes symbolisierte. Erst nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867 durfte sie wieder auf öffentlichen Einrichtungen wehen.
Im Jahr 1896 wurden zwei Formen des Wappens bestimmt: das sog. mittlere Staatswappen und das kleine Staatswappen (das große Staatswappen wurde nie erstellt). Beide gab es in zwei Versionen: mit Engeln als Schildhaltern oder umrahmt von Oliven- und Eichenzweigen.
In der Zeit der Jahrhundertwende und des 20. Jahrhunderts durchlief das Wappen viele Änderungen. Es gab das sog. Kossuth-Wappen (terminologisch richtig ist das Kleine Wappen ohne Krone), es folgten die verhassten kommunistischen Wappen wie das des Rákosi-Regimes. Die Nutzung dieses Wappens (welches nach der Wappenlehre streng genommen kein Wappen ist, da es nicht die Form eines Schildes aufweist) führte zu einem der stärksten Symbole Ungarns: der Flagge mit dem Loch in der Mitte. Im Freiheitskampf 1956 wurde das Symbol der kommunistischen Unterdrückung, der rote 5-zackige Stern, aus der Flagge herausgeschnitten.
Hiernach folgte zwar noch ab 1957 eine etwas veränderte Form des kommunistischen Wappens, bis 1990 schließlich das kleine Staatswappen mit der Krone zum offiziellen Wappen der Republik Ungarn wurde.
Demzufolge ist das Wappen Ungarns ein spitz zulaufender, geteilter Schild, dessen erstes Feld siebenmal in Rot und Silber geschnitten ist, während das zweite rote Feld in der Mitte des grünen Dreierhügels ein silbernes Doppelkreuz mit einer goldenen Krone aufweist. Auf dem Schild ruht die ungarische Heilige Krone.
Die offizielle Flagge ist die in drei gleich breite Streifen geteilte rot-weiß-grüne Flagge.
An Nationalfeiertagen werden jedoch neben der heutigen Flagge immer auch einige der wichtigsten historischen Flaggen Ungarns aufgereiht.
Heute sind drei Versionen des Wappens in Gebrauch, doch nicht jeder darf jede Version benutzen:
Die Nutzung des Wappens mit Engeln als Schildhalter steht nur dem Staatspräsidenten zu. Das mit Oliven- und Eichenzweigen umrahmte Wappen darf vom Ministerpräsidenten und vom Parlamentspräsidenten verwendet werden. Die dritte, schlichte Form des Wappens darf von einer breiteren Schicht benutzt werden, so z.B. von Selbstverwaltungen, Regierungsvertretern, der Justiz oder auch der Nationalbank.
Die ungarische Nationalhymne, die Flagge und das Wappen sind strafrechtlich geschützt, d.h. das Strafgesetzbuch stellt die Verletzung oder vorsätzliche Beschädigung der nationalen Symbole unter Strafe. Wer sie verletzt oder beschädigt, kann sogar ins Gefängnis kommen.
Titelbild: Facebook Történelmi zászlók