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Flüchtlingsumverteilung: Avramopoulos droht bei Nichterfüllung mit Vertragsverletzungsverfahren

Enikő Enzsöl 2017.09.07.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos forderte gestern Solidarität von jedem bei der Flüchtlingsumverteilung und drohte bei Nichterfüllung mit Vertragsverletzungsverfahren gegenüber „Ungarn, Slowakei und Polen”.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern über die Umverteilung von Flüchtlingen entschieden. Die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen wurde zurückgewiesen, eine entsprechende im Jahr 2015 von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, befand der EuGH.

Das Urteil sei eine gute Neuigkeit, erklärte gestern EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Von Sieg wolle er aber nicht sprechen. Bei Nichterfüllung der Umverteilung drohte er mit Vertragsverletzungsverfahren gegenüber „Ungarn, Slowakei und Polen”. Der EU-Innenkommissar drängte auf die Solidarität aller bei der Flüchtlingsumverteilung. Die EU-Staaten seien zurzeit aber verhindert, Solidarität zu zeigen, so Avramopoulos weiter. Auf die weiterhin ablehnende Haltung Ungarns wollte er nicht näher eingehen.

Bisher konnten 28.000 Migranten aus Italien und Griechenland umverteilt werden. Zufolge dem EU-Beschluss aus dem September des Jahres 2015 sollen aber bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern untergebracht werden. Die „Anzahl der Personen, die eigentlich noch umgesiedelt werden müssen“, ist laut Avramopoulos „eigentlich viel niedriger“ als angenommen.

via derstandard.at, Foto: avramopoulos.gr