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Gericht: Regierung’s Presseverbot in den Krankenhäusern während der Pandemie rechtswidrig

Ungarn Heute 2022.02.05.
FIZETŐS

Das Landgericht Budapest-Hauptstadt hat auf die Klage des unabhängigen Nachrichtenportals Telex hin festgestellt, dass die Entscheidung des Ministeriums für Humanressourcen (EMMI), der unabhängigen Presse während der grassierenden Pandemie den Zutritt zu Krankenhäusern zu verweigern, rechtswidrig war, da nur die Krankenhausdirektoren diese Befugnis haben.

Trotz mehrerer Aufrufe und widersprüchlicher Berichte auf dem Höhepunkt der Pandemie lehnte die Regierung, namentlich das Ministerium für Humanressourcen, im März letzten Jahres die Anträge von mehr als 28 Medienunternehmen ab, unabhängigen Journalisten den Zugang zu ungarischen Krankenhäusern zu gestatten.

Tatsächlich durften nur die staatlichen Medien und die staatliche Nachrichtenagentur, die beide wiederholt wegen ihrer extensiven Pro-Fidesz-Haltung kritisiert wurden, aus dem Inneren der Gesundheitseinrichtungen berichten. Inzwischen haben sogar die Ungarische Ärztekammer (MOK) und die Ungarische Ärztegewerkschaft (MOSZ) die Notwendigkeit einer unabhängigen Medienpräsenz angemahnt.

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Ein langer Rechtsstreit
Telex hat die Entscheidung vor Gericht angefochten, das nun entschied, dass es in der Zuständigkeit der Krankenhausdirektoren liegt, diese Anträge zuzulassen oder abzulehnen.

Bis zu diesem jüngsten Urteil, das während der fünften Pandemiewelle erging, war es ein langer und komplexer Rechtsstreit. Nach der Anfechtung durch Telex wollte das EMMI ursprünglich erreichen, dass die Behauptungen von Telex ohne jegliche Diskussion zurückgewiesen werden. Das Ministerium argumentierte, dass die Krankenhausdirektoren über die Anfragen der Presse entscheiden sollten, und dass nach ihrer Auslegung nur einzelne Einrichtungen verklagt werden könnten. Dieses Argument wurde im Juni letztes Jahres vom Landgericht Budapest-Hauptstadt akzeptiert, woraufhin Telex Berufung einlegte.

Daraufhin entschied der Oberste Gerichtshof (Kúria), dass die Informationen des EMMI keinen Hinweis darauf enthielten, dass es für die Bearbeitung des Antrags von Telex nicht zuständig sei, und dass es versäumt habe, sie an die Krankenhausdirektoren weiterzuleiten, und dass deren Antwort stattdessen eine klare Entscheidung enthielt. Die Kúria hob daher die Entscheidung des Ministeriums auf und wies das Gericht an, den Fall zu erörtern und ein Urteil zu fällen.

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In seinem Urteil vom 27. Januar hob der Gerichtshof die Entscheidung des Ministeriums auf und entschied, dass die Entscheidung darüber dem Krankenhausdirektor obliege.

TASZ: Ein bedeutender Schritt nach vorn
Emese Pásztor, stellvertretende Direktorin des Projekts für politische Freiheiten der Ungarischen Bürgerrechtsunion (TASZ), kommentierte den Fall mit dem Hinweis, dass dieses jüngste positive Urteil zwar nicht bedeute, dass Reporter von nun an automatisch eingelassen würden, aber damit definitiv einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht wurde.

„Ich hoffe wirklich, dass es in der Zukunft solche Leiter von Institutionen geben wird, die die Presse hereinlassen. Denn das würde den Kampf gegen die Epidemie nicht nur nicht behindern, sondern vielmehr katalysieren. Wenn wir mit den eigenen Augen sehen können, dass das Problem groß ist, können wir mehr in der Zuverlässigkeit glauben“, so Pásztor.

(via Hungary Today, Beitragsbild: MTI/Szilárd Koszticsák)