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Hableány-Schiffsunglück: Kapitän wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht

Ungarn Heute 2024.01.16.

Der ehemalige Kapitän der Viking Idun, Topal F., der wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wurde, hat in seinem am Montag begonnenen Strafprozess auf nicht schuldig plädiert, berichtet Index.

Die Viking Idun ist das Schwesternschiff der Viking Sigyn, die im Mai 2019 in Budapest mit dem Ausflugsschiff Hableány (dt. Meerjungfrau) zusammenstieß. Bei dem Unfall kamen 27 Menschen ums Leben, ein südkoreanischer Passagier wird noch vermisst. Zum Zeitpunkt der Tragödie befand sich die Viking Idun in unmittelbarer Nähe der Viking Sigyn.

Bei der Anhörung vor dem Zentralen Bezirksgericht Pest (PKKB) wurde der ukrainische Schiffskapitän vom Gericht per Fernkonsultation kontaktiert, da der Mann aufgrund des Krieges in seinem Land und seines Gesundheitszustands nicht nach Budapest reisen kann.

In der vorbereitenden Sitzung im Juni letzten Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und einem Verbot des Führens eines Wasserfahrzeugs verurteilt wird,

was der Kapitän jedoch ablehnte.

In der verhängnisvollen Nacht war die Viking Idun hinter ihrem Schwesternschiff unterwegs, als sich beide Schiffe der Margaretenbrücke näherten. Nach eigener Aussage erklärte der Angeklagte, dass die Viking Sigyn deutlich langsamer wurde, und begann nach Rücksprache mit dem anderen Kapitän, sie zu überholen. Da große Schiffe nicht unter alle Brücken passen, kann das Steuerhaus eingezogen werden, wodurch jedoch das Sichtfeld des Steuermanns erheblich eingeschränkt wird.

Der Kapitän sagte, dass

in der Nacht der Tragödie die Navigationsbedingungen aufgrund der starken Regenfälle und des starken Windes bereits schlecht waren,

was noch dadurch verschlimmert wurde, dass die Radarbilder durch das Wetter verschwommen waren, so dass es unmöglich war, sich ein genaues Bild von der Umgebung der Schiffe zu machen.

Laut seiner früheren Aussage, die am Montag präsentiert wurde, hat der Angeklagte weder wahrgenommen, dass die Viking Sigyn mit der viel kleineren Hableány unter der Margaretenbrücke zusammengestoßen war und dass Menschen ins Wasser gestürzt waren, noch dass die Viking Sigyn Rettungsboote zur Rettung von Überlebenden ausgesetzt hatte. Topal F. sagte, er habe erst von der Tragödie erfahren, als sie später weiter südlich mit der Viking Idun anlegten.

Foto: Facebook/BRFK Budapesti Rendőr-főkapitányság

Der Angeklagte berichtete auch, dass die Besatzungen mehrerer kleinerer Schiffe in der Nähe, als sie merkten, was geschah, alle gleichzeitig auf Ungarisch über Funk sprachen und so ein Chaos im Funkverkehr verursachten, während das so genannte „Mayday“-Signal, das alle Schiffe in der Nähe zur Hilfeleistung verpflichtet, nicht ein einziges Mal auf Deutsch, der offiziellen Sprache der Donauschifffahrt, ertönte.

In einem weiteren Element seiner Verteidigung machte der Angeklagte geltend, dass er als Kapitän in erster Linie für die Sicherheit seines eigenes Schiffes, seine Angestellten und seine Passagiere verantwortlich ist. Daher könne er sich nach den Vorschriften nur an einer Rettungsaktion beteiligen, bei der er keine der oben genannten Personen gefährde.

Im September wurde Yuri C., der ukrainische Kapitän der Viking Sigyn, die die Hableány-Tragödie verursachte, vom Zentralen Bezirksgericht Pest wegen fahrlässiger Gefährdung mit Todesfolge an Bord eines Schiffes zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Des Weiteren befand ihn das Gericht in anderen Anklagepunkt der unterlassenen Hilfeleistung in 35 Fällen für nicht schuldig.

Urteil im Fall der Hableány-Schiffskatastrophe gefällt
Urteil im Fall der Hableány-Schiffskatastrophe gefällt

Yuriy Chaplinsky wurde wegen fahrlässiger Gefährdung der Schifffahrt mit Todesfolge und 35 Fällen von unterlassener Hilfeleistung angeklagt.Weiterlesen

via index.hu, Beitragsbild: Facebook/BRFK Budapesti Rendőr-főkapitányság