Das ungarische Justizministerium will die Regeln für die Entlassung von Gefangenen, die einem anderen das Leben genommen haben oder dies versucht haben, verschärfen.
Justizministerin Judit Varga teilte am Montag auf seiner Facebook-Seite mit, dass dem Parlament im Frühjahr eine Änderung vorgelegt wird, um zu verhindern, dass jemand, der einen Mord begangen oder versucht hat, aus der Haft entlassen wird.
Die Ministerin sagte auf Facebook, sie sei zutiefst erschüttert über einen Doppelmord an Kindern in der westungarischen Stadt Győr.
Ein Mann tötete seine zwei Kinder in Győr und beging dann Selbstmord. 2016 wurde der dreifache Vater (35) schon zu fünf Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt, weil er seine schlafende Frau in ihrem Haus in Szombathely mit einem Hammer so brutal angegriffen hatte, dass der Griff beim Schlagen brach. Die Justizministerin fordert eine umfassende Untersuchung, ob die Behörden einen Fehler begangen haben oder nicht.
Zusammen mit der Leiterin des ungarischen Obersten Gerichts, der Kúria, wolle die Regierung den Schutz von Frauen und Kindern verstärken. Es sollte deswegen auch eine Überprüfung des ungarischen Kinderschutz-Warnsystems stattfinden.
Sie sagte, das Justizministerium habe 2020 zum Jahr der Opferhilfe erklärt, und die Kapazität der Opferhilfe-Zentren werde verdoppelt.
Gleichzeitig erklärte Varga, die Istanbuler Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt habe keinen Einfluss auf das ungarische Rechtssystem und bestand darauf, dass innerstaatliche Gesetze auf jeden Fall wirksamer seien. „Wir werden die Konvention nicht ratifizieren, die gleich auch besagt, dass Menschen nicht als Männer und Frauen geboren werden“, sagte sie.
Die Justizministerin teilte die Ergebnisse des Berichts über den Doppelmord an Kindern in Győr mit:
• Null Toleranz gegenüber Gewalt.
• Wer einen Mordtat versucht, sollte bedingt nicht freigelassen werden! In diesem Frühjahr werden wir die Regeln für bedingte Entlassung verschärfen.
• Es muss auch geprüft werden, ob die Gerichte im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Leben mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Gilt der Medianwert für Strafen?
• Wir werden auch eine Überprüfung der Rechtsprechung in Bezug auf die elterliche Kontrolle sowie den Kontakt und die Unterbringung von Kindern einleiten.
• In diesem Zusammenhang sollte auch die Funktionsweise des Kinderschutz-Warnsystems überprüft werden.
• 2020 ist das Jahr der Opferhilfe im Justizministerium. Wir verdoppeln die Kapazität der Opferhilfezentren in diesem Jahr und geben 600 Mio. HUF für dieses Projekt aus.
• Die Istanbuler Konvention hat nichts mit dem Fall zu tun, da das ungarische Rechtssystem Frauen wirksamer und stärker schützt als die Konvention. Wir ratifizieren nicht die Migrationskonvention, in der auch festgelegt wird, dass Menschen nicht männlich und weiblich geboren werden, sondern dass soziale Geschlechter existieren.
(Via: mti.hu, facebook.com, police.hu, Beitragsbild: Facebook – Judit Varga)