Laut der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt ist das wegen des ungarischen Kinderschutzgesetzes notwendig.Weiterlesen
Die Venedig-Kommission hat nicht das Recht zu bestimmen, wie ungarische Eltern ihre Kinder erziehen, erklärte Justizministerin Judit Varga am Donnerstag auf Facebook als Reaktion auf die jüngste Kritik der Straßburger Behörde am ungarischen Kinderschutzgesetz.
In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme erklärte die Kommission, die Änderungen des Kinderschutzgesetzes seien „unvereinbar“ mit internationalen Menschenrechtsnormen.
Varga ist der Meinung, dass sich die Kritik der Kommission „auf einen ideologischen Ansatz konzentriert und nicht auf rechtliche Argumente“.
Das Gesetz ist klar und eindeutig und soll die richtige Erziehung der Kinder und dabei die primäre Rolle der Eltern sicherstellen. Wir werden die LGBTIQ-Lobby an den Zäunen von Schulen und Kindergärten stoppen
sagte die Ministerin.
Varga fügte hinzu, alle Menschen in Ungarn leben frei und die Nichtdiskriminierung ist auch in der Verfassung des Landes garantiert. Sie fügte hinzu, sie hofft, dass „solche emotionalen, ideologisch (oder sogar politisch) motivierten Meinungen“ bei der Arbeit der Venedig-Kommission nicht zur Regel werden.
Verfassungsexperten des Europarats halten das ungarische Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität für unvereinbar mit den Menschenrechten. Es schütze nicht vor Diskriminierung, sondern trage dazu bei, ein „bedrohliches Klima“ für schwule, lesbische oder transsexuelle Kinder zu schaffen, erklärte die Venedig-Kommission des Europarats noch am Montag. In diesem Klima seien Kinder und Jugendliche Gesundheitsrisiken und Mobbing-Gefahren ausgesetzt.
Da das Verbot sich nicht auf pornografische oder obszöne Darstellungen beschränke und generell sehr weit gefasst sei, könne es auch die legitime Abbildung von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität verhindern, erklärten die Verfassungsexperten der angesehenen Venedig-Kommission am Montagabend. Gender als Teil der persönlichen Identität und Homosexualität seien von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Staatliche Stellen dürften sie daher nicht als Verstöße gegen die Moral ansehen.
Außerdem stehe das Gesetz im Widerspruch zum Menschenrecht auf Privatleben und auf Bildung. Es ebne einseitiger und tendenziöser Lehre den Weg und öffne Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI-Personen Tür und Tor. Die Venedig-Kommission berät die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen.
(Via: mti.hu, derstandard.at, Titelbild: Facebook Seite von Judit Varga)