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„Kann ich im Sommer zum Plattensee?“ Wann, wie, und wer kann nach Ungarn einreisen?

Ungarn Heute 2020.05.04.

Ein Ende der Coronavirus -Pandemie ist trotz anhaltender Vorsichtsmaßnahmen vorerst nicht in Sicht. Ungarn hat Anfang März weitgehende Beschränkungen des freien Personenverkehrs beschlossen, die immer noch in Kraft sind. Für viele scheint demnach der Sommerurlaub in Ungarn in diesem Jahr immer ungewisser zu werden. Verreisen ist aktuell fast unmöglich. Wir haben Ihnen die aktuellsten Maßnahmen gesammelt. Falls inzwischen neue Lockerungsmaßnahmen angekündigt werden, wird „Ungarn Heute“ darüber PROMPT berichten. 

Wer kann jetzt nach Ungarn einreisen? 

Ungarn lässt die Einreise derzeit nur für ungarische Staatsangehörige und EWR-Bürger zu, wenn diese ihren dauerhaften Aufenthalt in Ungarn durch Vorlage einer der folgenden Karten nachweisen können:

    • Daueraufenthaltskarte (állandó tartózkodási kártya)
    • EWR-Registrierungskarte (regisztrációs igazolás EGT-állampolgár részére)
    • Wohnsitzkarte (lakcímkártya)

Eine Beantragung dieser Karten ist nur für Personen möglich, die sich in Ungarn aufhalten. Die Karten können nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch die Vorlage anderer Dokumente wie Mietverträge oder Bestätigungen der Universität oder des Arbeitgebers ersetzt werden.

Die Einreise von Zügen, Autobussen, sowie Zivilflugzeugen im internationalen Personenverkehr nach Ungarn ist nicht gestattet. Gleichwohl existieren weiterhin internationale Zug- und Flugverbindungen. Diese sind allerdings stark ausgedünnt. Die Einreise nach Ungarn ist auch auf dem Landweg im Individualverkehr möglich.

Grundsätzlich gilt für alle Ausländer ein Einreiseverbot, davon sind aber ausgenommen:

  • EWR-Bürger im Besitz einer permanenten Aufenthaltskarte oder Registrationsbestätigung, weiters einer Meldekarte („Lakcímkártya“), mit der der ungarische Wohnort nachgewiesen werden kann (siehe oben)
  • Berufspendler (Nachweis mit Bestätigung des Arbeitgebers – ein zweisprachiges Musterformular für HU-Arbeitnehmer und für AT-Arbeitnehmer) und Besitzer oder Nutznießer von landwirtschaftlichen (!) Flächen in HU (mit einem Eigentums- oder Nutzungsnachweis für landwirtschaftliche Flächen in HU)
  • Seit dem 1. Mai 2020 können nunmehr alle Arbeitnehmer von AT und HU Firmen, die mit einander verbunden sind, (Mutter-, Tochter- und Schwesterfirmen, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Handelsrepräsentanzen) zu Geschäftszwecken ohne Beschränkung (keine Quarantäne!) in HU einreisen. Das gleiche gilt für Firmeneigentümer in beiden Ländern. Hierzu muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Reise zu Geschäftszwecken zwischen den verbundenen Unternehmen erfolgt. Als Nachweis empfehlen wir die entsprechende Arbeitgeberbestätigung oder einen Firmenregisterauszug oder eine Bestätigung über die steuerliche Registrierung.
    Diese Ausnahme gilt gleichlautend auch für Deutschland, Tschechien, Polen, Slowakei und Südkorea.
  • Nicht HU Ehepartner eines HU Staatsbürgers mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung („lakcímkártya”)
  • Nicht HU Ehepartner eines HU Staatsbürgers, wenn die Eheschließung im elektronischen Standesregister („Elektronikus Anyakönyvi Rendszer“) aufscheint. (in diesem Fall ist keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig)

In begründeten Fällen kann die ungarische Polizei eine individuelle Sondergenehmigung für die Einreise erteilen.

Der Antrag für eine Sondergenehmigung kann an nachstehende Kontaktdaten in ungarischer Sprache mit einer entsprechenden Begründung (am besten vom HU Auftraggeber) eingereicht werden.

Ungarische Staatsbürger bzw. die oben angeführten Personen, die vom Einreiseverbot/Quarantäne ausgenommen sind, können über folgende Grenzübergänge nach Ungarn einreisen:

PKWs, Busse können nachstehende Grenzübergänge benutzen

  • Hegyeshalom/Nickelsdorf
  • Sopron/Klingenbach
  • Rábafüzes/Heiligenkreuz
  • Kópháza/Deutschkreutz
  • Bucsu/Schachendorf
  • Fertöd/Pamhagen
  • Köszeg/Rattersdorf

Nur PKWs können nachstehenden Grenzübergang benutzen:

  • Szentpéterfa/Eberau (PKW)
  • Fertőrákos/St. Margarethen/Mörbisch nur für AT-HU-Personenverkehr von 5-19 Uhr
  • Hegyeshalom II./Nickelsdorf II. nur für AT-HU-Verkehr: PKW und LKW bis 3,5t, ausgenommen Anrainer und für die Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen täglich von 5 bis 21 Uhr (gültig bis zum 14. Mai)

Internationaler Zug-, Bus- und Flugzeugverkehr

Internationale Züge verkehren zwischen Ungarn, Österreich und Deutschland, aber mit eingeschränkter bzw. reduzierter Frequenz. Der Zugverkehr in andere Länder ist derzeit nicht möglich. Weitere Informationen über den internationalen Zugverkehr können Sie auf der Webseite der Ungarischen Staatsbahnen MÁV finden.

Der internationale Flughafen Ferenc Liszt ist mit sehr eingeschränktem Flugverkehr weiterhin in Betrieb (Wizz Air-Flüge starten und landen in Budapest).

Die internationalen Buslinien von Flixbus und Volán verkehren laut Informationen der Webseite der Gesellschaften derzeit nicht.

„Kann ich meinen Sommerurlaub in Ungarn, beim Plattensee verbringen?“

Obwohl am 4. Mai Lockerungsmaßnahmen in Kraft getreten sind, ist es immer noch nicht möglich, ins Land „aufgrund von Freizeitaktivitäten“ einzureisen. Die Corona-Situation verändert sich ständig, deswegen ist es empfehlenswert, der Nachrichten in Bezug auf die neuen Corona-Maßnahmen ständig zu folgen.

„Ich bin in Ungarn in zahnärztlicher Behandlung. Kann man schon sagen wenn die Zahnärzte wieder aufsperren dürfen?“

Ab Montag (4. Mai) ordnete Minister Miklós Kásler die Wiederaufnahme der Gesundheitsversorgung in einer Reihe von Bereichen an, die am 14. März aufgrund der Coronavirus-Epidemie ausgesetzt wurden. Dazu gehören auch die Zahnkliniken. Wenn Sie eine laufende Behandlung haben, fragen Sie Ihren Arzt darüber! Aber wahrscheinlich können Sie wegen der Beschränkungen nach Ungarn immer noch nicht einreisen.

In privaten Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die – nach Ihrer Staatsangehörigkeit – zuständige Botschaft.

(Via: wko.at, koronavirus.gov.hu, police.hu, Beitragsbild: MTI – György Varga)