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Kanzleramtsminister: „Impfpässe werden bis zum 1. Mai schließlich auch mit zwei Impfungen gültig sein“

Ungarn Heute 2022.02.03.

Die ungarische Regierung wird die Gültigkeit der COVID-Impfpässe für Personen, die zwei Impfdosen schon erhalten haben, bis zum 1. Mai verlängern, wie es in den Ländern der Europäischen Union üblich ist, sagte Kanzleramtsminister Gergely Gulyás bei seiner gewöhnlichen Pressekonferenz. Die Ankündigung kam unerwartet, da bis heute mehrmals betont wurde, dass die zweite Impfung zur weiteren Erhöhung der Durchimpfungsrate und zum Schutz vor neuen Epidemiewellen nur 180 Tage gültig wird. Auch die dazugehörige Regierungsverordnung wurde erst vor einer Woche im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht.

„Weder Brüssel noch die EU-Mitgliedsstaaten haben die bestehenden Reisebestimmungen aufgrund des Auftretens der Omikron-Variante verschärft, und die Regierung will nicht, dass die Ungarn strengeren Regeln unterworfen sein würden als andere EU-Bürger“ begründete Gergely Gulyás die neueste Entscheidung der Regierung, wonach sie eine vor 3 Wochen angekündigte Regelung widerrufen hat. Zuvor hatte die Regierung beschlossen, dass die Immunitätsausweise erst mit der dritten Impfung ab dem 15. Februar gültig sein sollten; dieser Beschluss wurde nun geändert.

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Unterdessen erklärte er unter Berufung auf Virologen, dass die fünfte Welle der Pandemie in Ungarn ihren Höhepunkt erreicht hat (oder gleich erreichen würde) und die Zahl der Fälle voraussichtlich in dem Maße zurückgehen werde, in dem sie ihren Höhepunkt erreicht hat, laut Gulyás wird es viel schneller geschehen, als es bei den vorigen Wellen der Fall war.

Obwohl sich das Virus in der fünften Welle deutlich schneller ausbreitet, ist weder die Zahl der Krankenhausaufenthalte noch die Zahl der Todesfälle auch nur annähernd so hoch wie in den vorangegangenen Wellen

sagte Gulyás.

Zur Frage der östlichen Impfstoffe bekräftigte er, dass er der Meinung sei, die Europäische Union erkenne diese aufgrund ihrer eigenen geschäftlichen Interessen nicht an. Und die gestrige Ankündigung, dass Ungarn, denen eine von der Europäischen Union zugelassene Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus verabreicht wurde, obwohl sie ursprünglich eine bzw. zwei östliche Impfung/en erhalten haben, dürfen in alle EU-Länder einreisen, irreführend sei, da spezifische Beschränkungen in den Mitgliedstaaten – z. B. für Restaurants, in die Zuständigkeit der betreffenden Länder fallen und variieren können.

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„Der Grund dafür ist, dass wir dies auch keinen anderen Angestellten des öffentlichen Dienstes ermöglicht haben“ so Gulyás auf die Frage eines Journalisten und fügte hinzu, dass auch die Frist für die Impfung bei ihnen nicht verlängert wird.

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(Via: Pressekonferenz via Facebook Seite der Regierung, Titelbild: MTI/Balázs Attila)