Die ungarische Kurie hat die Frage „Unterstützen Sie, dass man geschlechtsangleichende Therapien für Minderjährige fördern darf?“ der von der Regierung im Sommer 2021 angekündigten Volksabstimmung zum Kinderschutzgesetz über die geschlechtsangleichende Operation der Kinder genehmigt.
Obwohl das Nationale Wahlkomitee im Sommer alle fünf Fragen der Volksabstimmung bereits genehmigt hatte, sind anschließend bei der Kurie sechs Ansuchen um ihre Ungültigkeitserklärung eingetroffen. Bei der Volksabstimmung, welche voraussichtlich im Frühling 2022 abgehalten wird, handelt es sich um folgende Fragen:
Die Kurie hat mit ihrer derzeitigen Entscheidung die Frage „Unterstützen Sie, dass man geschlechtsangleichende Therapien für Minderjährige fördern darf?“ genehmigt. Die Frage „Unterstützen Sie, dass geschlechtsangleichende Therapien für Minderjährige erreichbar werden?“ hat sie jedoch am 22. Oktober für ungültig erklärt, woraufhin sich die Regierung an den Verfassungsgerichtshof wandte.
Quelle: index.hu Bild: MTI – Szigetváry Zsolt