Man hätte es nicht für möglich gehalten, dass in der Europäischen Union politische Schauprozesse noch möglich sind. Doch gibt es einige Beispiele, die berechtigte Zweifel über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in manchen Mitgliedsländern aufkommen lassen. Das Portal 3szek.ro präsentiert die neuesten Entwicklungen im Fall des sogenannten Szeklerland-Terrorvorwurfs.
Die harten Urteile gegen katalanische Politiker und Aktivisten wegen ihrer Rolle beim Unabhängigkeitsreferendum im Jahr 2017 sind noch in lebhafter Erinnerung, zumindest bei dem Teil der Öffentlichkeit, der das Schicksal autochthoner Minderheiten (immerhin etwa 50 Millionen Europäer) aufmerksam mitverfolgt. Medial weit weniger im Rampenlicht stand ein politischer Schauprozess am anderen Ende der Europäischen Union, der ein Jahr zuvor stattgefunden hat.
Es handelt sich um zwei junge Männer, István Beke und Zoltán Szőcs, die der ungarischsprachigen Volksgruppe der Szekler in Siebenbürgen (Rumänien) angehören, die damals vor Gericht gestellt wurden, weil ihre abgehörten Gespräche und die in Bekes Wohnung gefundenen Feuerwerkskörper die rumänischen Behörden zu der Annahme veranlassten, dass sie 2015 während einer Militärparade anlässlich des rumänischen Nationalfeiertags eine selbstgebaute Bombe auf dem Hauptplatz von Neumarkt (Marosvásárhely, Târgu Mureş) zünden wollten. Die als Terroristen vorgeführten Obmänner der Jugendbewegung der 64 Komitate machten von der Rede-, Gewissens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch, die in jedem Rechtsstaat zu den selbstverständlichen Rahmenbedingungen politischen Agierens gehören. Eine große Anhängerschaft hatte diese nationalistische Organisation in Siebenbürgen nie: Für das Gros der besonnenen siebenbürgischen Ungarn waren sie schlichtweg Hitzköpfe, die kein Wässerchen trüben konnten. Ihre Trikots mit den Umrissen Großungarns waren jedoch ein Stachel im Fleisch jenes Teils der rumänischen Öffentlichkeit, der der ungarischen Minderheit Revisionismus nachdichtet.
Bei Hausdurchsuchungen wurden neben ungarischen Flaggen und Romanen von Albert Wass auch Zubehör für Airsoft-Gewehre und Feuerwehrskörpern gefunden, die zum Inventar des Fachgeschäfts von István Beke gehörten. Letztere wurden als Beweismittel für die Planung eines Anschlags beschlagnahmt, wobei auch der Besitz ungarischer Symbole und Belletristik beinahe als erschwerende Umstände bewertet wurde.
Die Urteile lösten unter den Ungarn in Siebenbürgen große Bestürzung aus, da das Bukarester Gericht erster Instanz die meisten Argumente der Staatsanwaltschaft für unbegründet hielt. Immer wieder haben Anwälte und Menschenrechtsorganisationen auf die äußerst dünne Beweislage hingewiesen. Die Tatsache, dass der Grund für die Verurteilung und die angeblich entscheidenden Beweise geheim gehalten und den Angeklagten und ihren Anwälten nicht einmal mitgeteilt wurden, lassen befürchten, dass in diesem Fall die rumänischen Behörden ein Exempel an allen statuieren wollten, die für die Autonomie des Szeklerlandes eintreten.
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Dieser Eindruck wird durch die neuesten Entwicklungen in diesem Fall bekräftigt. Die 2015 bei István Beke beschlagnahmten pyrotechnischen Gegenstände sollen nach einer Entscheidung des Bukarester Berufungsgerichts vernichtet werden. Zoltán Lomnici Sr., Präsident des Rates für Menschenwürde wies darauf hin, dass die Vernichtung von Beweismaterial zwar nicht gegen das Gesetz verstößt, aber dennoch Anlass zur Sorge gibt. Der ehemalige Oberste Richter erinnerte daran, dass die Rechtmäßigkeit des Verfahrens vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geprüft wird. Die materiellen Beweise, die nun vernichtet werden sollen, waren die Grundlage für die Verurteilung. Die Verteidigung hat jedoch von Anfang an argumentiert, dass die bei István Beke beschlagnahmten Feuerwerkskörper nicht zur Begehung einer terroristischen Handlung geeignet waren.
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