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Minderheitenschutz: Wenn internationale Organisationen schweigen

Ferenc Rieger 2023.02.18.

Das Team von Ungarn Heute hat sich mit dem langjährigen Leiter des Instituts für den Rechtsschutz der Minderheiten (KJI) und Vorsitzenden des Ungarischen Atlantikrats György Csóti zu einem Interview getroffen. Der ehemalige Politiker engagiert sich seit Jahrzehnten für den Schutz der Minderheitenrechte. Wir haben ihn gebeten, seine Erfahrungen mit unseren Lesern zu teilen.

Foto: György Csóti (Privatbesitz)

– Wie wird ein Diplomingenieur zu einem Politiker, der sich mit den ungarischen Minderheiten jenseits der Grenzen beschäftigt? Bitte skizzieren Sie Ihren Werdegang in der Politik, insbesondere Ihr Engagement in der nationalen Politik.

Als Teenager fand ich in der Bibliothek meines Vaters ein Buch mit dem Titel „Die Uhr hat geschlagen. Die Geschichte des Friedens von Trianon“. Das war der Beginn meines Engagements für die Auslandsungarn. Gyula Illyés‘ Aufsatz „Antwort an Herder und Ady“, der in zwei Teilen zur Jahreswende 1978/1979 veröffentlicht wurde, machte mir klar, dass ich etwas für sie tun musste. In den 1980er Jahren begann ich, mit meiner Familie regelmäßig nach Siebenbürgen zu reisen, fünf- oder sechsmal im Jahr, und lernte dort den Volkskundler Zoltán Kallós kennen, mit dem ich bis zu seinem Tod gut befreundet war, und der mich zu dem Schriftsteller Sándor Csoóri schickte, denn Csoóri wurde von den rumänischen Behörden bereits mit einem Einreiseverbot belegt. So wurde ich zum Kurier zwischen den Intellektuellen von Klausenburg (Kolozsvár, Cluj) und Sándor Csoóri. Csoóri lud mich im September 1988 in das Ungarische Demokratische Forum (MDF) ein, und ich wurde auf Wunsch von Ministerpräsident József Antall (1990-93) hauptamtlicher Politiker.

Beim Ausbruch der Revolution von 1956 war ich als 16-Jähriger bereits am ersten Tag der Demonstration auf dem Bem-Platz dabei. Zwischen 1990 und 1998 habe ich mich als Abgeordneter fast ausschließlich mit der Außen-, Sicherheits- und Nationalpolitik beschäftigt. Von 1999 bis 2003 war ich Botschafter in Zagreb. Von 2005 bis 2011 war ich Moderator für nationale Politik im Fernsehen und ab 2010 war ich anderthalb Jahre lang außenpolitischer Berater des Präsidenten der Republik.

Von 2015 bis 2022 wurde ich zum Leiter des Instituts für den Rechtsschutz der Minderheiten (KJI) ernannt. Das Institut befasst sich mit dem Rechtsschutz der Auslandsungarn. Es bietet kostenlose fachliche und finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, wenn sie tatsächlich oder vermutlich aufgrund ihres Ungarischseins in ihren Rechten verletzt werden. Meine derzeitige Haupttätigkeit ist der Vorsitz des Ungarischen Atlantikrates.

– Wie beurteilen Sie angesichts der jüngsten Volkszählungsdaten aus Rumänien und Serbien die Situation der Auslandsungarn? Bringt der dramatische Bevölkerungsrückgang die Erfüllung der Herder-Vorhersage näher?

Die Volkszählungsdaten müssen an der richtigen Stelle behandelt werden. Ich möchte nicht mit dem scheinbar zynischen Zitat von Churchill beginnen, der einmal sagte: „Ich glaube nur an die Statistiken, die ich selbst fälsche“. Aber der einstige britische Premierminister hat nicht ganz unrecht. Auch die Zahlen für Rumänien und Serbien sind mit Vorsicht zu genießen. Es gibt viele Betrugsmöglichkeiten in den Systemen, auf die ich jetzt nicht eingehen werde. Nicht jeder gibt seine Volkszugehörigkeit an, sei es aus Berechnung, Angst oder anderen Gründen. Die absolute Zahl ist also sicherlich um 10-20 Prozent höher. Aber der Trend ist eine alarmierende Warnung, denn vor zehn Jahren hatten wir die gleichen Umstände, was die Zuverlässigkeit der Daten angeht. Die Gefahr, dass sich Herders Vorhersage erfüllt, wird endgültig verschwinden, wenn den einheimischen ungarischen Minderheiten der Status einer staatstragenden Partner-Nation oder eine effektive und vollständige Autonomie gewährt wird. Unter vollständiger Autonomie verstehe ich eine territoriale, kulturelle oder personale Form der Autonomie bzw. eine Kombination dieser Formen, wo immer dies nötig und möglich ist. Dafür gibt es viele Beispiele innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Fact

Im Jahr 1791 veröffentlichte der deutsche Philosoph Johann Gottfried von Herder seine Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit, in deren vierten Teil er seine einzige, aber  bestürzende  statistische „Vorhersage“ für das ungarische Volk formulierte.  Ihr Wortlaut: „Da sind sie jetzt unter Slawen, Deutschen, Wlachen und andern Völkern der geringere Theil der Landeseinwohner, und nach Jahrhunderten wird man vielleicht ihre Sprache kaum mehr finden.“ Diese Aussage hat die herausragenden Persönlichkeiten des ungarischen Geisteslebens seither beschäftigt.

– Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Schritte in Richtung neuer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten zu unternehmen. Die Beneš-Dekrete können jedoch weiterhin Teil der tschechischen und slowakischen Rechtsordnung sein. Wie kann das Institut für den Rechtsschutz der Minderheiten die Auslandsungarn bei solchem Gegenwind wirksam unterstützen?

Ich habe das Institut sieben Jahre lang geleitet, mein Mandat lief letzten Sommer aus, und seitdem bin ich nur noch stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung, die den Hintergrund für das KJI bildet. Dennoch kann ich Ihnen eine fundierte Antwort geben.

Der aktuelle Vorstand des KJI bei der Arbeit. Foto: KJI Facebook

In erster Linie prüfen wir die Einhaltung der im jeweiligen Land geltenden Gesetze und der in internationalen Verträgen verankerten Grundsätze des Minderheitenschutzes in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.  Denn es gibt solche Gesetze und Vorschriften, auch wenn sie schwach sind, aber auch diese werden nicht eingehalten und immer wieder verletzt, vor allem in der Slowakei, der Ukraine und Rumänien. Wir verlieren einige dieser Fälle, aber wir bringen einige von ihnen auf die internationale Bühne, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.

– In welchen Bereichen waren Sie seit der Gründung des Instituts am erfolgreichsten? Welche sind die Nachbarstaaten, in denen der Rechtsschutz der ungarischen Minderheit am erfolgreichsten war?

In Bereichen des Sprachgebrauchs, der Verwendung nationaler Symbole, der körperlichen Misshandlung, der ethnischer Diskriminierung. Zu den letzteren gehören die Zehntausende von Ungarn, die vom Anwendungsbereich des slowakischen Entschädigungsgesetzes von 2003 ausgeschlossen sind und von denen die meisten durch die Beneš-Dekrete aus ihrem Heimatland vertrieben wurden.

Ungarische Vertriebene aus der Slowakei. Foto: KJI Facebook

Obwohl es sehr schwierig ist, diese Rechtsverfahren einzuleiten, lassen offizielle Stellungnahmen der Europäischen Kommission darauf schließen, dass sie wahrscheinlich erfolgreich sein werden. Ähnlich verhält es sich mit den Restitutionsfällen in Siebenbürgen und in geringerem Maße in der Vojvodina. In Österreich beanspruchen die Ungarn keinen Schutz, obwohl unsere österreichischen Freunde die kollektiven Rechte der Ungarn, die in den von ihnen annektierten Gebieten leben, nicht anerkennen. In Slowenien und Kroatien sind die ungarischen Minderheiten verfassungsmäßig Bestandteil des Staates, obwohl es auch hier Missstände gibt. In diesen drei Ländern gibt es im Grunde keine größeren Probleme. In Serbien ist eine kulturelle Autonomie im Entstehen begriffen und die Rechte der Minderheiten werden anerkannt, aber es gibt noch viel zu tun.

In Rumänien und der Slowakei gibt es unter den Politikern der Mehrheitsnation eine klare Tendenz, die Ungarn, die in den vor 103 Jahren annektierten Gebieten leben, zur Assimilation oder zur Auswanderung zu bewegen. Diese beiden Länder zeichnen sich durch ein hohes Maß an nationaler Entrechtung, mangelhaften Rechtsschutz und fortgesetzte Diskriminierung aus. In diesen beiden Nachbarländern wird mit „subtilen Mitteln“ versucht, die ungarische Volksgruppe aufzulösen, aber es gibt Möglichkeiten des Rechtsschutzes und des Widerstands.

Das Büro des Ungarischen Kulturverbands in Transkarpatien (KMKSZ) in Uzhhorod (Ukraine) wurde mit einer durch ein Fenster geworfenen Handgranate in Brand gesetzt. Foto: György Csóti Facebook

In der Ukraine hingegen werden die nationalen Minderheiten mit brutalen Methoden verfolgt. In den letzten acht Jahren wurde ihnen nach und nach der Gebrauch ihrer Muttersprache in allen Lebensbereichen mit Ausnahme des Privatlebens verwehrt, ihre nationalen Symbole wurden verboten, ihre historischen und kulturellen Denkmäler zerstört, und sie sind terroristischen Anschlägen und Mordversuchen ausgesetzt. Ihre Situation schreit nach Hilfe durch internationale Organisationen. Ich selbst habe Anfang Februar einen offenen Brief mit 900 Unterschriften an den UN-Menschenrechtsrat geschickt, um seine Unterstützung zu erbitten. Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.

– Inwieweit wirkt sich die Politik der ungarischen Regierung zur Wahrung nationaler Interessen in der Europäischen Union und die Art und Weise, wie sie wahrgenommen wird, auf Ihre Arbeit aus?

Unsere Arbeit ist davon weniger betroffen, da das KJI innerhalb des bestehenden nationalen und internationalen Rechtsrahmens arbeitet. Das Problem ist, dass die „große Politik“ aufgrund der begrenzten internationalen Lobbying-Möglichkeiten Schwierigkeiten hat, sich bei europäischen Organisationen für Minderheitenrechte in unseren Nachbarländern einzusetzen. Wir Ungarn erhalten nicht genug Unterstützung. Dabei wünschen wir uns nichts sehnlicher, als den ungarischen Minderheiten die Rechte zu geben, die es in vielen EU- und Nicht-EU-Ländern gibt. Aber Regierungen in einer parlamentarischen Demokratie haben keine andere Wahl, als überall nationale Interessen zu vertreten. Dazu sind sie von den Wählern ermächtigt worden.

– Bitte schildern Sie unseren Lesern den Ablauf eines Minderheitenrechtsschutzverfahrens, von der Kontaktaufnahme mit dem Institut bis zum hoffentlich glücklichen Ausgang (endgültigen Urteil)!

Wir betreiben etwa zwei Dutzend ständige Rechtshilfebüros in den Nachbarländern. Diese Büros sind mit Rechtsanwälten, Anwälten und zivilen Rechtsbeiständen besetzt, die denjenigen, die tatsächlich oder vermutlich aufgrund ihres Ungarischseins rechtliche Nachteile erlitten haben, kostenlose Rechtsberatung und -hilfe anbieten. Für die Finanzierung von Gerichts- und Verwaltungsverfahren ist ein Antrag an das Institut zu stellen. Das Kuratorium der Stiftung prüft die Anträge und entscheidet über die finanzielle Unterstützung. Wir arbeiten in allen Fällen mit lokalen Anwälten zusammen, aber in vielen Fällen werden auch Anwälte aus Budapest zur Beratung hinzugezogen, wenn die Verfahren wahrscheinlich vor internationalen Gerichten landen. Wir diskutieren Erfolge und Misserfolge auf einer großen Konferenz in Budapest am Ende eines jeden Jahres, denn aus beidem kann man lernen. Unsere Dienstleistungen sind im gesamten Karpatenbecken weit verbreitet und alle Informationen sind auf unserer Website verfügbar.

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