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Mit dem Grundgesetz gegen Obdachlosigkeit – wieder?

Ungarn Heute 2018.06.13.

„Regierungspartei Fidesz will in dem Grundgesetz festlegen: es solle Allen verboten werden, sich auf öffentlichen Flächen in „lebensführender Weise“ aufzuhalten“ – Abgeordneter István Bajkai sprach am Dienstag darüber. Argument: es gibt genug Übernachtungsstätte für Obdachlose. Es ist nicht der erste Versuch, das Problem mit Gesetze oder Verordnungen zu lösen. Die bisherigen brachten aber nur einen halben Erfolg: obwohl die Obdachlose für eine kurze Zeit von den Straßen verschwunden, Verfassungsgericht erklärte die Regelungen für nichtig. Die Regierungspartei fand rasant darauf eine Antwort – sie veränderte die Verfassung –  die Behörde schienen doch wieder ohnmächtig zu sein. Strittig, warum denn das Thema wieder auftaucht?

„Es kann nicht als eine normale Situation bezeichnet werden, wenn jemand in öffentlichen Räumen Bänke in Beschlag nimmt oder in Fußgänger-Unterführung sein Leben lebt.“ – so István Bajkai, Abgeordneter von Fidesz. Der Politiker betonte, dass die Stadtstraßen in „lebensführender Weise“ zu benutzen, nicht nur für die öffentliche Sicherheit sondern auch für die Sanität gefährlich sei. Laut Bajkai habe der ungarische Staat ein umfangreiches „Support-System“ ausgebaut.

Das Parlament verabschiedete ein Gesetz noch 2011, das es Obdachlosen verbietet, sich auf bestimmten öffentlichen Flächen in „lebensführender Weise“ aufzuhalten. (Das Aufenthaltsverbot betraf grundsätzlich alle Flächen, die zum Weltkulturerbe Ungarns gehören, sowie alle öffentlichen Flächen, die von den jeweils zuständigen Gemeinde- oder Stadträten nach deren eigenem Ermessen zu Verbotszonen für Obdachlose erklärt werden.) Obdachlose, die gegen das Aufenthaltsverbot verstießen, konnten mit Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und im Wiederholungsfall mit Gefängnis bestraft werden. Dies wurde aber bald von dem Verfassungsgericht für nichtig erklärt. Um einem neuerlichen Veto vorzubeugen, hatte die Regierungspartei noch 2013 im Zuge einer Grundgesetzänderung einen Passus in die neue Verfassung eingebaut. Darum ist es strittig, warum das Thema wieder auftaucht.

 (Via: fidesz.hu, spiegel.de, Beitragsbild: MTI Attila Balázs)