Wettbewerbsfähigere Produkte von europäischen Herstellern würden Schutzzölle überflüssig machen.Weiterlesen
Die ungarische Regierung hätte rund 15,9 Millarden Forint (43,76 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt, um den Bau des Werks von GKN Automotive Hungary Kft. in Nordungarn zu unterstützen. Das Unternehmen würde die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze in der benachteiligten Region schaffen. Die Europäische Kommission erklärte, dass die Regierung mit der Gewährung der Beihilfe gegen die EU-Vorschriften verstoße und untersagte ihr daher, sich an der Investition zu beteiligen.
Die Europäische Kommission teilte mit, das Vorhaben der ungarischen Regierung, GKN Automotive Hungary Kft. eine staatliche Beihilfe in Höhe von 15,9 Mrd. Forint (43,76 Mio. Euro) zu gewähren, sei mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar. Das Unternehmen wollte eine neue Automobilteile-Werk in Nordungarn bauen, und die Regierung hätte diese Investition unterstützt.
Die EU-Beihilfevorschriften begünstigen Investitionen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung und die Beschäftigung in einer benachteiligten Region der EU fördern. Das Werk von GKN Automotive Hungary Kft. hätte diese Kriterien erfüllt.
Die Untersuchung der Kommission über die Beihilfe für das Werk begann im Oktober 2022 und ließ Zweifel an der Vereinbarkeit mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen der Kommission aufkommen. Die Europäische Kommission wollte wissen, „ob die Entscheidung zur Errichtung des neuen Werks in Ungarn unmittelbar durch die staatliche Unterstützung Ungarns motiviert wurde oder ob sie in diesem Gebiet auch ohne öffentliche Unterstützung durchgeführt worden wäre“. Wenn die Investition unabhängig von der Beihilfe an dem betreffenden Standort getätigt worden wäre, können nach den EU-Vorschriften keine staatlichen Beihilfen gewährt werden.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass „Ungarn nicht nachgewiesen hat, dass die Beihilfe für den Empfänger entscheidend war, um seine Investition in Ungarn zu tätigen.
Die verfügbaren Fakten zeigten, dass der Begünstigte sich bereits für eine Investition in Ungarn entschieden hatte, ohne eine öffentliche Unterstützung in Betracht zu ziehen, und dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass für die Investition alternative Standorte in Betracht gezogen worden waren“.
In der Entschließung wurde festgestellt, dass die staatliche Beihilfe keinen wirklichen Anreiz für die Ansiedlung der Investition von GKN Automotive Hungary Kft. darstellte, so dass die Regierung dem Unternehmen nach den gemeinsamen Vorschriften keine Beihilfe in Höhe von 15,9 Mrd. Forint (43,76 Mio. Euro) gewähren darf.
Commission stops Hungary from supporting a new car parts factory.
The investment has been blocked in line with the EU’s notoriously damaging state aid rules.
Another case of EU interference in national affairs, biased against economic development.https://t.co/iXEtMBcyYj
— MCC Brussels (@MCC_Brussels) June 11, 2024
Die Brüsseler Zentrale des Mathias Corvinus Collegiums äußerte Kritik im Zusammenhang mit der Entscheidung der Europäischen Kommission. „Die Kommission stoppt Ungarns Unterstützung für ein neues Automobilteile-Werk.
Die Investition wurde im Einklang mit den notorisch schädlichen EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen blockiert.
Ein weiterer Fall von Einmischung der EU in nationale Angelegenheiten, die der wirtschaftlichen Entwicklung zuwiderläuft“, heißt es auf der Social-Media-Seite der Think-Tanks.
via ec.europa.eu; Beitragsbild: X/GKN Automotive