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Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens fordern Begnadigung des wegen Terrorismus angeklagten radikalen Aktivisten György Budaházy

Ungarn Heute 2022.04.12.

Immer mehr Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens fordern Staatspräsident János Áder auf, György Budaházy und seine Komplizen zu begnadigen, nachdem der rechtsradikale Aktivist in einem seit fast eineinhalb Jahrzehnten andauernden Verfahren wegen Terrorismus zu einer hohen Haftstrafe von 17 Jahren verurteilt worden war.

Ein Fall, der seit 13 Jahren andauert

Budaházy erlangte erstmals landesweite Bekanntheit, als er 2002 die Budapester Erzsébet-Brücke blockierte, weil er nach dem linksliberalen Wahlsieg Wahlbetrug vermutete. Er hatte eine Neuauszählung der Stimmen gefordert, die jedoch nicht stattfand.

Nach dem Bekanntwerden der „Őszöd-Rede“ des ehemaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány im Jahr 2006 wird vermutet, dass er neben anderen radikalen Aktionen gegen die damaligen Machthaber auch an der Organisation der (teilweise gewalttätigen) Proteste beteiligt war.

Laut Anklage gründete Budaházy zwischen 2007 und 2009 eine terroristische Vereinigung namens „Ungarische Pfeile“ (Magyarok Nyilai), die Anschläge auf Abgeordnete der damals regierenden Allianz aus Sozialisten (MSZP) und Freien Demokraten (SZDSZ) verübte.

Budaházy und seine Komplizen wurden auch beschuldigt, Benzinbomben auf die Wohnungen von Politikern der Sozialisten und der Freien Demokraten und auf die Zentralen ihrer Parteien geworfen zu haben sowie Molotowcocktails auf Schwulenbars und andere Orte, wie z. B. ein Ticketbüro im 13. Bezirk. Budaházys Gruppe soll auch hinter der Verprügelung des ehemaligen sozialistischen Politikers Sándor Csintalan stecken, der inzwischen ein pro-Fidesz-Fernsehstar ist.

Nach Ansicht der Verteidigung sind die Vorwürfe unbegründet. Die Angeklagten haben stets jede Schuld abgestritten.

Der Fall dauert nun schon 13 Jahre an, seit Budaházy im Juni 2009 erstmals verhaftet wurde. Im Sommer 2016 verurteilte ihn das Stadtgericht Budapest zu 13 Jahren Haft. Von den 17 Angeklagten wurden 15 wegen terroristischer Aktivitäten zu jeweils 5-13 Jahren Haft verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Budaházy und die anderen Angeklagten legten damals Berufung gegen das Urteil ein, was schließlich dazu führte, dass ein Budapester Berufungsgericht das Urteil aufhob und eine Neuverhandlung im Jahr 2018 anordnete.

Als Hauptgrund für das Fehlurteil wurde angeführt, dass die Öffentlichkeit zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen wurde, was eine wesentliche Voraussetzung für ein faires Verfahren ist. Das Gericht hat auch seine Verantwortung für die Begründung der Schuld ernsthaft verletzt, weshalb das Urteil in erheblichem Maße unbegründet war.

Hinzu kommt, dass der Hauptbelastungszeuge der Anklage vor mehr als einem Jahr verstorben ist, was den Nachweis der Vorwürfe kaum erleichtert hat.

In einem erstinstanzlichen (nicht bindenden) Urteil wurde Budaházy schließlich zu 17 Jahren Gefängnis ohne Möglichkeit auf Bewährung verurteilt. Fünf weitere Mittäter wurden zu Haftstrafen von mehr als zehn Jahren, andere zu etwa fünf Jahren verurteilt.

Rechtsextremist Budaházy wegen Terrors zu 17 Jahren Haft verurteilt
Rechtsextremist Budaházy wegen Terrors zu 17 Jahren Haft verurteilt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Budaházy und die meisten anderen Angeklagten in den Jahren 2007 bis 2009 Bombenanschläge auf Häuser damaliger Regierungspolitiker verübten.Weiterlesen

Immer mehr Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens fordern die Begnadigung Budaházys

Bereits nach dem Urteilsspruch wurde von vielen Seiten angeregt, Budaházy und die anderen Komplizen durch den Präsidenten zu begnadigen.

Wenn man bedenkt, dass nur Budaházy und seine Mitstreiter als juristische Konsequenz aus den [Ereignissen im] Herbst 2006 hinter Gitter gebracht wurden, sind siebzehn Jahre nach fast anderthalb Jahrzehnten eine harte Strafe, selbst wenn das Urteil ansonsten gerechtfertigt ist. Hier sollte man prozessuale Milde walten lassen!

erklärte der Rechtsanwalt und links-grüne Publizist András Schiffer (der früher die grüne Partei LMP gründete und leitete) und verwies beispielsweise auf die Polizisten, die mit Gummigeschossen in die Menge schossen und lebensbedrohliche Verletzungen verursachten, aber meist nicht belangt wurden.

Einige pro-Fidesz-Politiker drängten ebenfalls auf Milde.

Darüber hinaus wurden zwei Tage nach den Wahlen drei ungarische Ärzte, darunter der Neurochirurg Dr. András Csókay (der international bekannt wurde, als er die so genannte vaskuläre Tunneltechnik zur Behandlung schwerer traumatischer Hirnschwellungen entwickelte. Außerdem gelang es ihm und seinem Team im Jahr 2020, die siamesischen Zwillinge Rabeya und Rukaya aus Bangladesch zu trennen), meldeten sich ebenfalls zu Wort und setzten sich für die Begnadigung ein. In ihrer offenen Erklärung ziehen sie die Parallele zu mehreren umstrittenen Fällen, in denen Täter für oft grausamere Morde eine mildere Strafe erhielten, und argumentieren, dass

„Wenn die Begnadigung nicht gewährt wird, wird das nationale Rechtsempfinden in einem solchen Ausmaß beschädigt, dass es keine korrekte Herangehensweise an andere nationale Fragen zulässt, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft“.

Nachdem die rechtsradikale Mi-Hazánk-Partei, die in mehrfacher Hinsicht mit Budaházy verbunden ist, bei den Wahlen ins Parlament eingezogen ist, hat die Sache sicherlich neuen Schwung bekommen. Der Parteivorsitzende (und höchstwahrscheinlich künftige Fraktionsvorsitzende von Mi Hazánk) László Toroczkai hat bereits erklärt, dass einer der ersten Vorschläge ein Antrag auf individuelle Begnadigung derjenigen sein wird, die „wegen der Ereignisse zwischen 2006 und 2010 auf politischer Grundlage verurteilt wurden“ (was bedeutet, dass der Antrag nicht auf Budaházy zugeschnitten sein wird, sondern ein allgemeiner Akt wäre).

Nach ungarischem Recht hat der amtierende Präsident (Katalin Novák wird demnächst János Áder ablösen) das Recht, individuelle Begnadigungen zu gewähren; die Entscheidung des Präsidenten ist jedoch immer von einer Empfehlung des Justizministers oder des Generalstaatsanwalts abhängig.

(Via: Hungary Today, Titelbild: Tamás Kovács/MTI)