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Präsidentin des Medienrates, tritt zurück, überlässt damit Fidesz die Wahl ihres Nachfolgers bis 2030

Ungarn Heute 2021.10.18.
FIZETŐS

Monika Karas, Präsidentin der ungarischen Medienbehörde NMHH, ist von ihrem Amt zurückgetreten. Sie wird stellvertretende Leiterin des Staatlichen Rechnungshofes. So können die Regierungsparteien Fidesz-KDNP ihren Nachfolger noch vor den Parlamentswahlen 2022 für weitere 9 Jahre, bis 2030 wählen. 

Monika Karas ist offiziell „auf der Suche nach neuen Herausforderungen“, aber ihre Entscheidung könnte den Regierungsparteien gelegen kommen, da ihr Nachfolger von der derzeitigen Fidesz-KDNP-Mehrheit gewählt werden könnte – für 9 Jahre.

Die NMHH wird künftig von András Koltay, dem Rektor der Nationalen Universität für den öffentlichen Dienst, geleitet. Die NMHH hat den Bericht bestätigt.

Leiter des Medienrates zum Fall Klubradio: "Ich glaube an die Rechtsstaatlichkeit"
Leiter des Medienrates zum Fall Klubradio:

Der Chef des ungarischen Medienrates verteidigte die Entscheidung, dass die Lizenz des oppositionellen Klubradio nicht verlängert wurde. In einer Erklärung bestritt Mónika Karas, dass der Sender diskriminiert worden sei und sagte, der Medienrat habe mehrere versöhnliche Gesten gegenüber Klubradio gemacht, aber letztendlich müsse er das Mediengesetz des Landes einhalten. Gegen alle Entscheidungen des Medienrates könne […]Weiterlesen

Monika Karas wurde am 19. August 2013 vom Staatspräsidenten János Áder auf Vorschlag von Ministerpräsident Viktor Orbán als Nachfolgerin der verstorbenen Annamária Szalai ernannt. Das Parlament wählte sie am 9. September für eine neunjährige Amtszeit. Ihre Amtszeit würde somit nach den Parlamentswahlen im nächsten Jahr, im September 2022 enden.

Im ungarischen Presseaufsichtsgremium, das u.a. über Frequenzausschreibungen und Bußgelder entscheidet, werden bis 2028 nur Fidesz-Vertreter sitzen, die von zwei Dritteln der Regierungsparteien gewählt wurden.

Kürzlich hat Justizministerin Judit Varga einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass der Generalstaatsanwalt nur mit qualifizierter (zwei Drittel) Mehrheit statt mit einfacher Mehrheit abgesetzt werden kann. Dem Vorschlag zufolge könnte der Generalstaatsanwalt künftig nur noch mit Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten seines Amtes enthoben werden, ähnlich den Positionen des Landesamtes für Justiz, des obersten ungarischen Gerichts Kúria, des Staatsrechnungshofes und des Kommissars für Grundrechte.

Péter Polt wurde in seiner Amtszeit viel kritisiert und es wurde ihm schwere politische Voreingenommenheit vorgeworfen. Der Grund dafür ist, dass die von ihm geleitete Staatsanwaltschaft in mehreren Korruptionsverdachtsfällen im Zusammenhang mit der Fidesz-Regierung und ihren Kreisen in der Regel nichts zu ermitteln findet.

(Via: mti.hu, 24.hu, Titelbild: MTI – Máthé Zoltán)