Wöchentliche Newsletter

Preisstopp bei Lebensmitteln: Dekret mit interessanten Details veröffentlicht

Ungarn Heute 2022.01.17.

Das Regierungsdekret über die von der Regierung Orbán eingeführte Preisobergrenze für Lebensmittel, „um die schädlichen Auswirkungen von Marktanomalien zu verhindern“, wurde am Freitagabend in dem ungarischen Amtsblatt („Magyar Közlöny“) veröffentlicht. Die Maßnahme tritt erst am 1. Februar in Kraft und gilt bis zum 1. Mai. 

Die Preise der betroffenen Lebensmittel werden ab dem 1. Februar auf den Stand vom 15. Oktober 2021 eingefroren, dies kündigte Ministerpräsident Viktor Orbán gleich nach der letzten Regierugssitzung am vergangenen Mittwoch an. Der Preisstopp wird bis auf weiteres drei Monate lang dauern, über seine Verlängerung wird erst später entschieden.

Die betroffenen Produkte sind:

  • Kristallzucker
  • Weizenmehl
  • Sonnenblumenöl
  • Schweinekeule
  • Hühnerbrust
  •  Hühnerrücken
  • 2,8 % Kuhmilch

Wenn der am 15. Oktober 2021 geltende Bruttoladenpreis nicht verfügbar ist, gilt laut dieser Bestimmung der letzte, vom Händler vor dem 15. Oktober 2021 angewandte Bruttoladenpreis. Kann der Brutto-Einzelhandelsverkaufspreis nicht ermittelt werden, so wird der auf der Webseite des Statistischen Zentralamtes veröffentlichte durchschnittliche Verbraucherpreis für den Monat Oktober 2021 verwendet, sofern er verfügbar ist.

Wenn der vom Gewerbetreibenden anzuwendende Preis ein Preis wäre, der während eines Ausverkaufs, eines Preisnachlasses, einer Werbeaktion, eines saisonalen Rabatts oder eines Sonderverkaufs angewendet wurde, gilt der letzte Bruttoverkaufspreis vor dem rabattierten Verkauf.

Außerdem müssen sie mindestens die gleiche durchschnittliche Tagesmenge wie für diesen Zeitraum im Jahr 2021 verkaufen. Darüber hinaus ist der Händler verpflichtet, Produkte, die am 15. Oktober 2021 vermarktet wurden, mit einem täglichen Mindestdurchschnittsvolumen wie für diesen Tag im Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen.

Die Nationale Behörde für die Sicherheit der Lebensmittelkette wird kontrollieren, ob die Geschäfte die Vorschrift einhalten. Das Bußgeld kann zwischen 50 000 und 3 000 000 Forint betragen, und bei wiederholten Verstößen kann der Betrieb für bis zu sechs Monate geschlossen werden.

Quelle: Hungary Today, Magyar Közlöny, Titelbild: Zoltán Balogh/MTI