Nach Einschätzung eines liberalen Wochenmagazins dürften die Sonderbefugnisse zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen genutzt werden. Vorbild sind die in den vergangenen zwei Jahren von der Regierung im Rahmen des Corona-bedingten Gesundheitsnotstands verfügten Regelungen. Presseschau von budapost.de.
Mit der mittlerweile zehnten Verfassungsänderung der zurückliegenden zehn Jahre hat das Parlament die Regierung ermächtigt, im Falle eines Krieges in einem Nachbarland oder einer Naturkatastrophe den Notstand auszurufen. Wenige Stunden nach der entsprechenden Abstimmung erklärte Ministerpräsident Viktor Orbán, dass ab Mittwoch Mitternacht der Ausnahmezustand gelte. Damit sollten die Folgen des anhaltenden Krieges in der Ukraine sowie die kritische Lage der Weltwirtschaft bewältigt werden.
Auf der Internetpräsenz des Wochenmagazins Heti Világgazdaság befassen sich Mercédesz Gyükeri und Judit Windisch mit dem wichtigsten Ziel der von der Regierung ergriffenen Maßnahme. Demnach gehe es ihr vor allem um eine rasche Entscheidungsfindung. Die Verabschiedung eines Dekrets sei eine Sache von nur wenigen Minuten, während die Annahme eines Gesetzes – selbst im Rahmen eines außerordentlichen Schnellverfahrens – 24 Stunden in Anspruch nähme. Darüber hinaus erlaube die Geschäftsordnung des Parlaments nur vier solcher Sonderverfahren innerhalb von sechs Monaten. Die Autorinnen gehen davon aus, dass die Regierung ihre speziellen Befugnisse nutzen werde, um per Erlass Preissteigerungen und möglichen Engpässen entgegenzuwirken. So könnte sie beispielsweise zur Vermeidung von Mangelerscheinungen die Ausfuhr bestimmter Produkte untersagen oder Sonderabgaben erheben.
(Via: budapost.de, Titelbild: MTI/Rosta Tibor)