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Referendum zum Kinderschutz ist ungültig

Ungarn Heute 2022.04.04.

Zeitgleich mit den Parlamentswahlen wurde ein von der Regierung initiiertes Referendum mit vier Fragen zum Kinderschutz abgehalten, das jedoch an der Hürde scheiterte. Ministerpräsident Viktor Orbán kündigte noch im vergangenen Sommer, kurz nach Inkrafttreten des sog. Anti-Pädophilen-Gesetzes an, dass die Regierung ein Referendum zu dem Thema „Kinderschutz“ initiieren werde. Orbán begründete die Entscheidung der Regierung damit, dass „Brüssel Ungarn in den letzten Wochen wegen des Kinderschutzgesetzes eindeutig angegriffen hat“. 

Am Tag der Parlamentswahlen fand auch ein Referendum über den Schutz von Kindern statt, etwa unter anderem über ein Verbot von Geschlechtsumwandlungen an ihnen. Obwohl der Anteil der Nein-Stimmen hoch ausfiel, haben relativ viele (etwa 20% der Wähler) eine ungültige Stimme am Sonntag auf die vier Fragen abgegeben.

Das nationale Referendum ist gültig, wenn mehr als die Hälfte aller Wähler eine gültige Stimme abgibt und es ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der Wähler, die eine gültige Stimme abgegeben haben, die gleiche Antwort auf die Frage geben.

Im Falle des aktuellen Referendums lag die Gültigkeitsschwelle bei 4 107 652.

Nationales Referendum findet heute erstmals zusammen mit Parlamentswahlen statt
Nationales Referendum findet heute erstmals zusammen mit Parlamentswahlen statt

Das Referendum wurde von der Regierung im vergangenen Sommer initiiert, die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf vier Fragen in Bezug auf das ungarische "Kinderschutzgesetz" zu beantworten.Weiterlesen

Das Nationale Wahlbüro hat auf seiner offiziellen Website die folgenden Daten veröffentlicht.

  • Sind Sie dafür, dass Kinder in öffentlichen Schulen ohne Zustimmung der Eltern am Unterricht zur sexuellen Orientierung teilnehmen?

Gültige Stimmen: 3 521 425 (44,46%)
Ungültige Stimmen: 1 590 772 (20,08%)
Nein-Stimmen: 2 753 911 (35,46%)

Anzahl und Anteil der Ja/Nein-Stimmen
Ja: 269 689 (7,66%)
Nein: 3 251 736 (92,34%)

  • Sind Sie dafür, dass Kindern Informationen über geschlechtsangleichende Behandlungen gegeben werden?

Gültige Stimmen: 3 492 688 (44,09%)
Ungültige Stimmen: 1 619 509 (20,45%)
Nein-Stimmen: 2 809 048 (35,46%)

Anzahl und Verhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen
Ja: 143 448 (4,11%)
Nein: 3 349 240 (95,89%)

  • Sind Sie dafür, dass Medieninhalte sexueller Natur, die sich auf die Entwicklung von Kindern auswirken, ihnen ohne Einschränkungen präsentiert werden dürfen?

Gültige Stimmen: 3 484 686 (43,99%)
Ungültige Stimmen: 1 627 511 (20,55%)
Nein-Stimmen: 2 809 048 (35,46%)

Anzahl und Anteil der Ja/Nein-Stimmen
Ja: 163 048 (4,68%)
Nein: 3 321 638 (95,32%)

  • Sind Sie dafür, dass Kindern Medieninhalte zur Geschlechtsumwandlung gezeigt werden?

Gültige Stimmen: 3 482 505 (43,96%)
Ungültige Stimmen: 1 629 692 (20,57%)
Nein-Stimmen: 2 809 048 (35,47%)

Anzahl und Verhältnis der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen
Ja: 168 146 (4,83%)
Nein: 3 314 359 (95,17%)

Die Gegner forderten eine ungültige Abstimmung

Nicht nur die Opposition, sondern auch Nichtregierungsorganisationen forderten die Ungarn auf, ungültig zu stimmen. Die Gesellschaft für bürgerliche Freiheiten (TASZ), eine Nichtregierungsorganisation für Bürgerrechte, war vor den Wahlen der Ansicht, dass die vier Fragen, die in der Debatte gestellt wurden, Propagandazwecken dienen. Sie erklärten, dass die Fragen des Referendums hasserfüllt seien und sexuelle und geschlechtliche Minderheiten ausgrenzen, und forderten daher im Einklang mit den Oppositionsparteien die Wähler auf, ihre Stimme ungültig abzugeben.

Von den sieben nationalen Volksabstimmungen seit 1989 haben sich nur bei zwei Abstimmungen mehr als 50 % der Wahlberechtigten beteiligt.

Das erste dieser Ereignisse war das „Vier-Ja-Stimmen-Referendum“ der neuen Republik im November 1989, als die Ungarn über die Auflösung der „Arbeitergarde“, die Abschaffung der betrieblichen Parteiorganisationen, die Verrechnung über das Vermögen der MSZMP und den Zeitpunkt der Wahl des Staatsoberhauptes entschieden. Die damalige Wahlbeteiligung von 58,03 % ist seitdem nicht mehr erreicht worden. Die andere Gelegenheit, bei der mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten (50,51 % Wahlbeteiligung) ihre Stimme abgaben, war das als „soziales“ oder „drei-Ja-Stimmen“ Referendum im Jahr 2008, bei dem man seine Meinung über die Abschaffung der Studiengebühren, der  kostenpflichtige Visite im Gesundheitswesen sowie des Tagegebührs beim Krankenaufenthalt äußern konnte.

Die Wahlbeteiligung bei unseren anderen fünf Referenden lag zwischen 14,01 und 49,24 Prozent. Die bisher höchste Wahlbeteiligung gab es 1990, als ein Referendum über eine direkte Präsidentschaftswahl abgehalten wurde. 1997 gab es ein Referendum über die NATO-Mitgliedschaft, 2003 über den Beitritt zur Europäischen Union und 2004 über die doppelte Staatsbürgerschaft und die Privatisierung von Krankenhäusern. Da sich die Gültigkeitsregeln in der Zwischenzeit geändert haben, war eine Wahlbeteiligung von weniger als 50 Prozent nicht immer ungültig. Die Referenden über die NATO- und die EU-Mitgliedschaft waren gültig, mit einer hohen Ja-Stimmenzahl.

Ein nationales Referendum wurde zuletzt 2016 abgehalten. Bei dem so genannten „Quotenreferendum“ ging es um die Frage: „Wollen Sie, dass die Europäische Union die Zwangsumsiedlung von nicht-ungarischen Bürgern in Ungarn ohne die Zustimmung des Parlaments durchsetzt?“ Obwohl 98 % mit Nein stimmten, war das Referendum ebenfalls ungültig.

(Via: valasztas.hu, telex.hu, magyarnemzet.hu, Titelbild: MTI/Soós Lajos)