Mihály Bartha ehrt seit fast 60 Jahren seine Kameraden, die in der Schlacht von Uz-Tal gefallen sind.Weiterlesen
Das Gericht im siebenbürgischen Szeklerburg (Csíkszereda, Miercurea Ciuc) hat eine Berufung im Fall der im Juli letzten Jahres auf dem internationalen Militärfriedhof in Uz-Tal (Valea Uzului, Rumänien) aufgestellten Holzkreuze zurückgewiesen, in der die Gemeinde Csíkszentmárton (Sânmartin) und der Rat des Landkreises Hargitta (Hargita, Harghita) die Fortsetzung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beantragt hatten, berichtete das Nachrichtenportal Székelyhon am Dienstag unter Berufung auf die Entscheidung des Gerichts.
Nach Angaben des Nachrichtenportals ist das Urteil rechtskräftig, so dass die Betroffenen nicht mehr die Möglichkeit haben, die Aufstellung der Holzkreuze und die damit verbundenen Umstände rechtlich zu hinterfragen.
Die Gemeinde Csíkszentmárton, die den Friedhof pflegt, und der Landkreisrat hatten sich an das Gericht gewandt, nachdem die Szeklerburger Staatsanwaltschaft im April das Strafverfahren gegen die Aufstellung ohne Genehmigung der 150 Holzkreuze durch die rumänische nationalistische Vereinigung Calea Neamului (Weg der Nation) im vergangenen Jahr auf dem Militärfriedhof, eingestellt hatte. Sie baten das Gericht in Szeklerburg, die Feststellungen der Staatsanwaltschaft zu überprüfen und die Fortsetzung der Strafverfolgung anzuordnen.
Die Richter entschieden kürzlich, dass der Einspruch unbegründet sei und wiesen die Klage ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli letzten Jahres aufgrund von Beschwerden des Bürgermeisters von Csíkszentmárton, des Vorsitzenden des Landkreisrats von Hargitta und anderer Personen mehrere Strafverfahren im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kreuze eingeleitet, diese aber schließlich alle zurückgezogen.
Die Anklage lautete: Öffentliche Hetze, Anstiftung zu Hass, Gewalt und Diskriminierung, Anstiftung zu Vandalismus, Anstiftung zur Besitzstörung, Grabschändung und Durchführung von Arbeiten auf dem Friedhof ohne Baugenehmigung.
Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der erste Anklagepunkt nicht erfüllt ist.
In Bezug auf die Errichtung der 150 hölzernen Gedenkkreuze wurde festgestellt, dass die Handlung zwar möglicherweise ohne Genehmigung erfolgte, aber nicht unter das Strafrecht fällt, da ‚der Friedhof nicht den Status eines Denkmals hat‘.
Die 150 kleinere Holzkreuze und ein größeres Kreuz wurden im Juli letzten Jahres von rumänischen Nationalisten auf dem Militärfriedhof errichtet, nachdem die rumänische Justiz ihre erste Besetzung für illegal erklärt und die Entfernung der Symbole und Strukturen angeordnet hatte. Am 29. Juni 2023 wurden die Betonkreuze, das Denkmal und die Fahnenreihe der 2019 willkürlich errichteten rumänischen Parzelle auf dem Friedhof der entvölkerten Siedlung Uz-Tal, die verwaltungsmäßig zur Gemeinde Csíkszentmárton gehört, entfernt, nachdem ein rechtskräftiges Gerichtsurteil das Bürgermeisteramt des benachbarten Dormănești im Moldauer Landkreis Barchau (Bákó, Bacău) dazu verpflichtet hatte. Im März 2019 erklärte die rumänischsprachige Gemeinde den Militärfriedhof, der zuvor von Csíkszentmárton unterhalten wurde und von der ungarischen Gemeinschaft als ungarischer Militärfriedhof (mit einigen deutschen und österreichischen Soldatengräbern) betrachtet wird, zu ihrem öffentlichen Eigentum. Am 6. Juni 2019 drangen Tausende von Rumänen gewaltsam auf den Friedhof ein, um an der rumänisch-orthodoxen Einweihung der rumänischen Parzelle und des Denkmals teilzunehmen, nachdem Szekler-Ungarn versucht hatten, dies mit einer Menschenkette zu verhindern. Eine Woche nach den Gewalttaten stellte die rumänische Behörde für Kriegsgräberfürsorge klar, dass die 149 rumänischen Soldaten, deren Namen im Rahmen der Zeremonien, die nach der gewaltsamen Besetzung des Friedhofs regelmäßig verlesen wurden, nicht auf dem Friedhof in Uz-Tal begraben sind.
Via MTI Beitragsbild: Facebook/Mikó Imre Jogvédelmi Szolgálat