Das ungarische Verfassungsgericht bestätigte das umstrittene ungarische „Stop-Soros-Gesetz“ am Donnerstag. Die Höchstrichter haben jedoch die Anwendung von diesem eingeschränkt.
Der Straftatbestand der „Beihilfe zur illegalen Migration“ bestehe nur, wenn Personen oder Organisationen absichtlich und zweckgerichtet im Interesse von Menschen tätig werden, die keiner Verfolgung ausgesetzt sind und sich illegal im Land aufhalten. Wenn das Ziel ausschließlich darin bestehe, das Leid von Bedürftigen zu mildern und ihnen eine menschliche Behandlung zuteilwerden zu lassen, sei der Straftatbestand nicht erfüllt, urteilten die Höchstrichter.
„STOP Soros 2.0“: Hilfe für illegale Flüchtlinge muss bestraft werden
(via: derstandard.at, Beitragsbild: