Deutsche Unternehmen, die in Ungarn tätig sind, produzieren nicht nur im Lande, sondern sind Teil der ungarischen Wirtschaft geworden.Weiterlesen
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, das im Januar dieses Jahres in Deutschland in Kraft trat, wird sich auch auf den Alltag der ungarischen Lieferanten deutscher Unternehmen auswirken, wie das internationale Beratungsunternehmen KPMG festgestellt hat.
Hauptziel der Vorschrift ist es, die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten und die Umweltschäden durch die Akteure der Lieferkette zu verringern.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, Hauptsitz, Hauptstandorten, Verwaltungszentren oder Niederlassungen in Deutschland Menschenrechts- und Umweltrisiken bei ihren direkten und indirekten Zulieferern managen und mindern.
Ab Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und diesen Parametern ausgeweitet, d.h. 4.800 deutsche Unternehmen müssen die neuen Anforderungen erfüllen.
Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Ungarns, und das Land ist für deutsche Unternehmen in vielen Bereichen ein wichtiger Markt, Lieferquelle und Produktionsstandort. Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur ungarische Unternehmen mit einer deutschen Muttergesellschaft, sondern auch Zulieferer deutscher Unternehmen, die in Ungarn tätig sind, und Unternehmen, die nach Deutschland exportieren. Nach Angaben der Weltbank waren im Jahr 2021 27 Prozent der ungarischen Exporte für Deutschland bestimmt. Anhand der makroökonomischen Daten wird deutlich, dass
Tausende von ungarischen Unternehmen direkt oder indirekt Teil der deutschen Lieferkette sind und Hunderttausende von Menschen beschäftigen.
Die Gesetzgebung war notwendig, weil Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den Lieferketten von Unternehmen häufig außerhalb ihres Heimatlandes festgestellt wurden.
Beispiele für Menschenrechtsrisiken sind Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ungleichbehandlung und Diskriminierung, Lohnverweigerung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie Hindernisse für eine kollektive Arbeitnehmervertretung. Zu den Umweltrisiken gehören Versäumnisse bei der Entsorgung, der Lagerung und dem Transport von schädlichen Nebenprodukten und Abfällen, insbesondere bei der Herstellung und Verwendung von quecksilberhaltigen Produkten und der Entsorgung von Quecksilberabfällen; die Aus- und Einfuhr gefährlicher Abfälle wird untersucht.
Die Gesetzgebung legt auch die behördlichen Kontrollen, Maßnahmen und Sanktionen fest, mit denen die Unternehmen rechnen müssen, so KPMG. Die Strafen sind hoch:
Verwaltungsstrafen von bis zu 8 Mio. Euro oder sogar mehr, bei einem Umsatz von über 400 Mio. Euro bis zu 2 Prozent des Umsatzes, und Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, können von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
Inländische und ausländische Lieferanten, auch ungarische, müssen daher damit rechnen, dass deutsche Unternehmen bald Datenabfragen, Audits, Prozessverbesserungen und Vertragsklauseln fordern, was verwaltungstechnisch aufwändig und sogar kostspielig sein kann.
via mti.hu, Beitragsbild: offizielle Facebook-Seite von Waberer’s