Die ungarische Regierung verlässt sich übrigens weiterhin auf die Impfung als einzigen Schutz.Weiterlesen
Ungarn, denen eine von der Europäischen Union zugelassene Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus verabreicht wurde, obwohl sie ursprünglich eine bzw. zwei östliche Impfung/en erhalten haben, dürfen in alle EU-Länder einreisen, kündigte der sozialistische Europaabgeordnete István Ujhelyi unter Berufung auf den Justizkommissar der EU an. Inzwischen sind die neuen EU-Empfehlungen zu freieren Reisen in der Union in Kraft getreten. Was gilt jetzt für Genesene, Geimpfte und Ungeimpfte? Antworten im Artikel.
Der digitale COVID-Pass der EU ist 270 Tage lang für diejenigen gültig, die zwei Impfungen erhalten haben und kann unbegrenzt von denjenigen verwendet werden, die auch eine von der EU genehmigte Auffrischungsimpfung erhalten haben, so der Politiker am Mittwoch, nachdem der EU-Kommissar ihn über die neuen Regeln informiert hatte.
István Ujhelyi erinnerte daran, dass er sich bereits mehrfach bei der Regierung und den europäischen Institutionen für eine Lösung des Reiseproblems der zwei Millionen mit einem Ostimpfstoff geimpften Ungarn eingesetzt hatte. Er fügte hinzu, dass Ungarn, denen einen Ost-Impfstoff verabreicht wurde, gezwungen waren sich testen zu lassen und dafür viel bezahlen mussten, wenn sie reisen wollten, da die meisten EU-Mitgliedstaaten die in der EU nur in Ungarn verwendeten Ost-Impfstoffe nicht als einen ausreichenden Schutz anerkannten.
Er wies jedoch darauf hin, dass die EU-Institutionen lediglich den Grenzübertritt, d.h. die Einreise unkontrolliert gemacht haben. Spezifische Beschränkungen in den Mitgliedstaaten – z. B. für Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel, die Nutzung von Sozialräumen – sollten immer überprüft werden, da diese in die Zuständigkeit der betreffenden Länder fallen und variieren können.
EU schlug neue Reise-Regelungen vor
Inzwischen wurden die neuen Vorschläge der EU zu einem erleichteren Reisen angekündigt, demnach sollten die COVID-19-Einreise-Maßnahmen unter Berücksichtigung des Status der Person (3G-Regel) anstelle der Situation auf ihrer ländlichen Ebene angewendet werden.
Laut der neuen Empfehlung sollen alle EU-Bürger ohne Beschränkungen reisen können, die über ein gültiges COVID-Zertifikat der EU verfügen. Das heißt: Sowohl die Testpflicht als auch die Quarantänepflicht entfällt für Inhaber dieses Passes. Um ein gültiges Zertifikat zu erhalten, müssen Geimpfte, Genese und Ungeimpfte aber folgende Kriterien erfüllen:
Als Geimpft gelten alle, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind. Außerdem gilt:
Die letzte Dosis der Grundimmunisierung (zwei Impfungen) muss mindestens 14 Tage her sein.
Die letzte Dosis der Grundimmunisierung darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen.
Eine Auffrischungsimpfung soll innerhalb von 270 Tagen nach Zweitimpfung erfolgen.
Als Genesen gelten Personen, deren Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Auch Ungeimpfte können ein Zertifikat erhalten, falls sie einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist
oder einen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
(Via: mti.hu, focus.de, Titelbild: MTI/EPA/John G. Mabanglo)