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Ungarn verhindert Rechtsstaatsdialog der EU

Ungarn Heute 2019.11.20.

26 der 28 EU-Mitgliedstaaten haben einen Beschluss zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in der EU unterstützt, während Ungarn und Polen haben den, von Finnland vorgeschlagenen Text blokkiert. Nach Angaben stellten sich die beiden Länder bei einem Ministertreffen in Brüssel gegen das Vorhaben, Berichte der Kommission zum Thema künftig auch als eine Grundlage für den jährlichen Rechtsstaatsdialog unter den Mitgliedsstaaten zu nutzen. Die ungarische Justizministerin Judit Varga sagte: die EU-Kommission sollte sich aus Rechtsstaatlichkeitsfragen heraushalten, und Ungarn würde unter keinen Umständen zustimmen, EU-Mittel an Rechtsstaatlichkeitskriterien zu binden.

Der Kommission werde von Ungarn und Polen Voreingenommenheit und Parteilichkeit vorgeworfen. Hintergrund seien die Verfahren, die die Behörde unter anderem wegen der polnischen Justizreform und dem Vorgehen Ungarns gegen Flüchtlingshelfer eingeleitet hat.

Ungarn ist mit einem Vorschlag des derzeitigen EU-Präsidenten Finnland nicht einverstanden, wonach der Block den zwischenstaatlichen Dialog zur Frage der Rechtsstaatlichkeit aufgeben würde, sagte Justizministerin am Dienstag in Brüssel. Sie unterstrich die Unterstützung Ungarns für die Aufrechterhaltung eines „bewährten“ Mechanismus, der auf dem zwischenstaatlichen Dialog aufbaut, wenn es um die Prüfung des Rechtsstaats in einem Mitgliedstaat geht.

Varga sagte, Ungarn und Polen hätten auf dem Treffen argumentiert, dass die Mitgliedstaaten ihre Meinung über Rechtsstaatlichkeit in einem anderen EU-Land nur auf der Grundlage bilateraler Gespräche bilden sollten. Der von Finnland vorgelegte Vorschlag würde den zwischenstaatlichen Dialog beenden und durch einen neuen Mechanismus ersetzen, fügte sie hinzu.

„Ungarn kann die Einrichtung eines solchen Mechanismus nicht akzeptieren“, sagte Varga. „Obwohl es sich um eine Minderheit handelt, ist die Meinung, die von der Mehrheit der Mitgliedstaaten ignoriert wird, legitim.“

Varga fügte hinzu, dass die EG über die erforderlichen Instrumente verfüge, um die Einhaltung der EU-Verträge durch die Mitgliedstaaten durchzusetzen.

(Via: orf.at, index.hu, mti.hu)