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Vergütung für die durch ukrainisches Getreide geschädigten Landwirte

Ungarn Heute 2024.01.11.

Die ungarische Staatskasse habe bis Ende letzten Jahres insgesamt 5,9 Milliarden Forint (15,5 Mio. Euro) an Landwirte ausgezahlt, die durch ukrainische Getreideimporte Verluste erlitten hätten, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit.

In der Erklärung heißt es, dass die Europäische Kommission auf Druck der betroffenen Mitgliedstaaten 15,9 Millionen Euro zur Entschädigung der durch ukrainische Getreideimporte verursachten Verluste bereitgestellt habe.

Das Ministerium erinnerte daran, dass Ungarn in Ermangelung von EU-Maßnahmen nationale Maßnahmen ergreifen musste, um die Einfuhr von Agrarprodukten aus der Ukraine zu verbieten und streng zu kontrollieren. Die ungarische Regierung befürwortete zwar die Aufrechterhaltung des Einfuhrverbots, hielt es jedoch für wichtig, die Landwirte, die Verluste erlitten hatten, zu entschädigen.

Die Europäische Kommission erkannte an, dass die unbeschränkte Einfuhr ukrainischer Erzeugnisse den Landwirten in den betroffenen Mitgliedstaaten schwere Verluste verursacht hatte, und gewährte eine teilweise Entschädigung.

Gemäß den mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums ausgearbeiteten Bedingungen konnten die Maiserzeuger, die für eine Entschädigung in Frage kamen, ihre Anträge zwischen dem 1. und dem 15. Oktober 2023 bei der Staatskasse einreichen, das den Landwirten bis Ende 2023 eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 5,9 Mrd. Forint  (15,5 Mio. Euro) zahlte.

Diese Beihilfe war jedoch nur geeignet, die Verluste im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ernte im Jahr 2022 teilweise auszugleichen,

und ermöglichte die Zahlung in Höhe von 81.000 Forint (213 Euro) pro Hektar für 73.000 Hektar Maisanbaufläche. Damit sollte den besonders bedürftigen Kleinbauern geholfen werden. Diese Zahlung konnte die negativen Auswirkungen der zuvor ungehinderten ukrainischen Importe jedoch nur teilweise abmildern.

Um normale Marktbedingungen wiederherzustellen, wird Ungarn die unter nationaler Zuständigkeit eingeführte Einfuhrbeschränkung beibehalten und gemeinsam mit anderen betroffenen Mitgliedstaaten in Brüssel weiter für die Interessen der Landwirte kämpfen, betonte das Landwirtschaftsministerium.

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via mti.hu, Beitragsbild: Pexels