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Wettbewerbsbehörde leitet Verfahren gegen Onlinehändler Temu ein

Ungarn Heute 2024.03.14.

Die Behörde für Wettbewerb und Märkte (GVH) hat eine kartellrechtliche Untersuchung gegen das in Irland eingetragene Unternehmen Whaleco Technology Limited, den europäischen Betreiber des Online-Marktplatzes Temu, eingeleitet. In den letzten Wochen hat der GVH mehrere Anmeldungen erhalten, die sich auf die intensiven Geschäftspraktiken der Plattform beziehen, berichtet Magyar Nemzet.

Die GVH-Ermittler haben die Beschwerden geprüft und Informationen gesammelt, auf deren Grundlage die nationale Wettbewerbsbehörde eine kartellrechtliche Untersuchung wegen mutmaßlich unlauterer Handelspraktiken und Täuschung der Verbraucher durch den Betreiber von Temu einleitet.

Nach den vorliegenden Informationen und Daten ist davon auszugehen, dass das Unternehmen auf seiner Website und über die Temu-Mobil-App Preisangaben und Werbeaktionen macht, die die Verbraucher in die Irre führen können. Das Unternehmen gibt Rabatte von „bis zu 95 %“ (oder mehr) auf bestimmte Produktkategorien für die von ihm verkauften Produkte an, doch findet sich kein solcher Rabatt in den Ergebnissen, wenn man die jeweilige Kategorie anklickt.

Der GVH stellte außerdem fest, dass das Unternehmen im Rahmen seiner Werbeangebote für Produkte, die auf seiner Website und in seiner mobilen App erhältlich sind, während des gesamten Kaufvorgangs dringliche Informationen über die Verfügbarkeit von Produkten veröffentlicht, wie z. B.:

„Nur noch 4 verfügbar“, „Fast ausverkauft“, „Vor 1 Minute gekauft“, „Beeil dich! Mehr als x Personen haben dieses Produkt in ihren Warenkorb gelegt“, „Gesucht! x in den letzten 24 Stunden verkauft“, „x Personen haben dieses Produkt kürzlich mit 5 Sternen bewertet“.

Diese Botschaften dürften durch ihren Inhalt und ihre visuelle Aufmachung insgesamt dazu führen, dass die Verbraucher gedrängt und unter psychologischen Druck gesetzt werden, sich für den Kauf des Produkts zu entscheiden.

Das Amt stellte ferner fest, dass die Website durch die Aufnahme der Aussage „Socially responsible – Doing good for the world“ in die auf der Website unter dem Link „About Temu“ veröffentlichten und bekundeten Werte eine Geschäftspraxis verfolgen könnte, die hinsichtlich der wesentlichen Merkmale der Produkte, insbesondere ihrer Umweltauswirkungen, irreführend ist. Darüber hinaus ist der GVH der Ansicht, dass das Unternehmen den falschen Eindruck erwecken kann, dass die von ihm beworbenen und vertriebenen Produkte rechtmäßig verkauft werden können, obwohl sie nicht die CE-Kennzeichnung tragen.

Aus diesem Grund leitet die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde eine Wettbewerbsuntersuchung gegen Whaleco Technology Limited, den Betreiber des Online-Marktplatzes Temu, ein, weil

das Unternehmen mutmaßlich gegen das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern verstoßen hat.

Die Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens bedeutet nicht, dass das Unternehmen den Verstoß begangen hat. Der Untersuchungszeitraum wird auf drei Monate festgesetzt und kann in begründeten Fällen zweimal um jeweils höchstens zwei Monate verlängert werden. Die Geldbuße, die in einem Wettbewerbsverfahren verhängt werden kann, beträgt maximal 13 % des Jahresumsatzes der betreffenden internationalen Unternehmensgruppe.

Der GVH stellte auch fest, dass Temu seine Produkte in verschiedenen sozialen Medien mit ungarischen Influencern bewirbt, die eine große Anhängerschaft haben. In diesem Zusammenhang macht die nationale Wettbewerbsbehörde – im Einklang mit ihren im November 2022 veröffentlichten Leitlinien für Influencer – die betroffenen Meinungsführer verstärkt auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Werbevorschriften und die möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung aufmerksam. Der Präsident des Amtes hat ein Aufforderungsschreiben an einen nationalen Influencer geschickt, der auch für Produkte von Temu wirbt, um seine Werbemaßnahmen mit dem Gesetz zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in Einklang zu bringen.

Fact

Die Wettbewerbsbehörde legt besonderes Augenmerk auf die Untersuchung des Marktverhaltens großer Technologieunternehmen und Online-Plattformen, die die Interessen und die Marktposition einer großen Zahl von Verbrauchern und Unternehmen beeinflussen. In den letzten Jahren hat die GVH unter anderem Google und PayPal wettbewerbsrechtliche Abhilfemaßnahmen auferlegt und gegen Apple und Booking.com in Ungarn erhebliche Geldbußen verhängt. Die ungarische Wettbewerbsbehörde schloss ihre Untersuchung gegen Wish, einen der größten E-Commerce-Marktplätze der Welt, im Februar 2023 ab und beendete ihre Untersuchung gegen TikTok Ende November letzten Jahres, wo die ungarische Wettbewerbsbehörde Ergebnisse mit globaler Wirkung erzielte.

Booking.com: Untersuchung wegen anhaltender Schulden in Ungarn eingeleitet
Booking.com: Untersuchung wegen anhaltender Schulden in Ungarn eingeleitet

Die Ungarische Tourismusagentur hat einen Rechtsbeistandsdienst für die Betroffenen eingerichtet.Weiterlesen

via magyarnemzet.hu, gvh.hu, Beitragsbild: pixabay