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Justizministerin: „EU will, dass Ungarn Migranten ins Land lässt“ – Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

MTI - Ungarn Heute 2021.11.21.

Der Europäische Gerichtshof und die Europäische Kommission wollen mit ihrem Urteil zum „Stop Soros“-Gesetzespaket erreichen, dass Ungarn Migranten ins Land einlässt, aber ihre Bemühungen sind gescheitert, da die „Festung Ungarn immer noch steht“, sagte Ungarns Justizministerin in einem Interview, das in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen wurde.

Das EuGH-Urteil vom Dienstag, wonach Ungarns Kriminalisierung der Hilfe bei der Beantragung von Asyl gegen EU-Recht verstößt, sei „völlig unverständlich“, sagte Varga. „Sie greifen das Gesetz an, das Europa vor illegaler Migration und vor unrechtmäßiger Unterstützung für Migration schützen soll“, sagte sie,

Während das EU-Migrationssystem dysfunktional sei, habe Ungarn früher einen „reibungslos funktionierenden Rechtsrahmen“ gehabt, der Transitzonen umfasste, die für sichere Drittstaaten offen und für den Schengen-Raum geschlossen waren und „so zur Eindämmung der illegalen Migration nach Europa insgesamt beitrugen“, so Varga.

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Da die Transitzonen geschlossen werden mussten, blieben alle abgelehnten Asylbewerber, die nicht zurückgeschickt werden konnten, in Ungarn, eine Situation, die „dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Souveränität zuwiderläuft“, sagte sie. „Trotzdem lassen wir keine Migranten ins Land, die Festung Ungarn bleibt bestehen“, so die Ministerin.

Mit Blick auf die Situation an der polnischen und litauischen Grenze zu Weißrussland begrüßte Varga die Äußerungen europäischer Politiker, „die früher gegen die Idee von Zäunen waren und sie jetzt unterstützen“. Sie bezeichnete es als „irrational und moralisch fragwürdig“, dass Ungarn von Geldstrafen und Vertragsverletzungsverfahren bedroht wird, wenn es anderen Ländern erlaubt ist, dies zu tun.

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Varga bestand darauf, dass Ungarn für den Bau eines Zauns entlang seiner Südgrenze, ein Projekt im Wert von 1,6 Milliarden Euro, eine Entschädigung erhalten sollte. „Bislang wurde nur 1 Prozent dieses Betrags erstattet“, sagte sie. Das Vertragsverletzungsverfahren, fügte die Ministerin hinzu, sollten ausgesetzt werden, solange die EU „keine Lösung für den Umgang mit der Migration“ habe.

Ungarns Grundsatz, dass die Entscheidung über die Einreise in die EU außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen getroffen werden sollte, werde nun auch von anderen Mitgliedstaaten geteilt, sagte sie. Auf eine Frage antwortete Varga, dass das EU-Recht nur in Bereichen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung haben sollte. In den EU-Verträgen sei klar festgelegt, welche Bereiche in den Zuständigkeitsbereich der EU und welche in den der Mitgliedstaaten fallen.

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(via MTI)