In einem Gespräch mit seinen tschechischen, polnischen und slowakischen Amtskollegen sagte Orbán, der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki habe den Rest der V4 über die Situation an der Grenze seines Landes informiert.Weiterlesen
Ungarn hat das Recht, unvollständige EU-Gesetze zu ergänzen, bis die EU ihre Gesetze vollständig ausgefüllt hat, um die gemeinsamen Zuständigkeiten abzudecken, so das ungarische Verfassungsgericht in einem Urteil vom Freitag im Zusammenhang mit der Einwanderung.
Das Verfassungsgericht untersuchte jedoch nicht, ob die Ausübung der gemeinsamen Zuständigkeit in einem bestimmten Fall unvollständig war, fügte es hinzu. Das Gericht betonte auch, dass es den Vorrang des EU-Rechts in dem ihm vorliegenden Fall nicht beurteilt habe.
Ebenso wenig könne es ein Urteil eines EU-Gerichtes überprüfen, das auf einer abstrakten Auslegung der Verfassung beruhe, so das Gericht. Das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach Ungarn eigene Maßnahmen ergreifen kann, wenn die Europäische Union keine angemessenen Schritte zur Umsetzung der EU-Vorschriften unternommen hat, gelte ausschließlich für den Bereich der Einwanderung, sagte Justizministerin Judit Varga am Freitag.
betonte das uVerfG.
(via MTI, Beitragsbild: MTI Fotó: György Varga)