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NGOs protestieren gegen Geldstrafe wegen Kampagne für ungültige Stimmabgabe beim Regierungsreferendum

Ungarn Heute 2022.04.14.

In der vergangenen Woche hat der Nationale Wahlausschuss (NVB), in dem die Regierungsparteien eine Mehrheit haben, gegen mehrere NGOs Geldstrafen verhängt, die die Wähler aufgefordert hatten, bei dem umstrittenen Referendum, das die Regierung als „Abstimmung über den Kinderschutz“ bezeichnet hat, ungültige Stimmen abzugeben. Die zu Geldstrafen verurteilten NGOs behaupten nun, die NVB wolle sie nur zum Schweigen bringen, und kündigten an, dass sie sich an den Obersten Gerichtshof (Kúria) wenden werden, da die Nichtzulassung ungültiger Stimmabgaben eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle.

Wie wir bereits berichtet haben, wurde das Referendum zusammen mit den Parlamentswahlen abgehalten. Mehrere Nichtregierungsorganisationen setzten sich für ungültige Stimmen ein, da dies ihrer Meinung nach „aus zwei Gründen besonders niederträchtig“ sei. Zum einen erweckt die Formulierung der Fragen den Eindruck, dass junge Menschen verletzt werden, wenn sie etwas über sexuelle Minderheiten erfahren, zum anderen verletzt sie die Würde von LGBTIQ-Personen“.

Referendum zum Kinderschutz ist ungültig
Referendum zum Kinderschutz ist ungültig

Obwohl der Anteil der Nein-Stimmen hoch ausfiel, haben relativ viele (etwa 20% der Wähler) eine ungültige Stimme am Sonntag auf die vier Fragen abgegeben. Weiterlesen

Letztendlich haben insgesamt 1.715.578 Personen (20,88 %) ungültig abgestimmt, was einen Rekord darstellt und dazu führte, dass das Referendum insgesamt ungültig war. Die NGOs forderten die Regierung später auf, das entsprechende Gesetz, um das es bei dem Referendum ging, aufzuheben, was Premierminister Viktor Orbán ablehnte.

Nach Ansicht des Wahlausschusses darf eine Referendumskampagne keine derartigen Aktivitäten beinhalten, da dies „dem verfassungsmäßigen Ziel der direkten Ausübung der (Volks-)Macht und … dem Ziel des Gesetzgebers“ zuwiderlaufen würde. Die Aufforderung an die Teilnehmer, ein Referendum ungültig zu machen, sei ein „Missbrauch des Gesetzes“, so der Ausschuss.

Gegen Gruppen wie Amnesty International Ungarn, die Stiftungen Artemisszió und Szivárvány (Regenbogen) Mission, den Verein Háttér, den Lesbenverein Labrisz, das Ungarische Helsinki-Komitee und den Schwulensportverein Atlasz wurde eine Geldstrafe von jeweils 176.400 Forint (466 Euro) verhängt.

Die NGOs haben nun angekündigt, sich an den Obersten Gerichtshof (Kúria) zu wenden und die Entscheidung anzufechten.

Fact

Tatsächlich verbietet das ungarische Recht keine ungültige Stimmabgabe bei Volksabstimmungen. Im Gegenteil: 2016 hat das Verfassungsgericht (AB) die ungültige Stimmabgabe als mögliche Antwort auf Referendumsfragen akzeptiert. Darüber hinaus wird die ungültige Stimmabgabe nirgendwo auf der Welt als illegal angesehen, sondern ist vielmehr eine Option, die dem Wähler zur Auswahl steht.

Neben einer Reihe formaler Einwände argumentiert das Helsinki-Komitee (das Gremium, das die mit einer Geldstrafe belegten NGOs vertritt), dass

  • es nicht klar ist, warum es illegal sein soll, ungültig zu wählen, wenn das Gesetz es nicht verbietet.
  • es nicht logisch ist, wie eine Aufforderung zur Stimmabgabe illegal sein kann.
  • der Beschluss die Meinungsfreiheit aufgrund seines Inhalts einschränkt und in Wirklichkeit eine politische Erklärung zugunsten eines Regierungsreferendums ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Aufruf zur ungültigen Stimmabgabe eine Kontroverse ausgelöst hat. Im Jahr 2016 war es die Zweischwänzige Hundepartei (MKKP), die bei dem ebenfalls umstrittenen Referendum der Fidesz-Regierung über die Migrantenquote zu einer ungültigen Abstimmung aufrief. Die Satirepartei entwickelte sogar eine Anwendung, mit der die Wähler ihre ungültigen Stimmen registrieren konnten, wofür sie später sowohl von der NVB als auch von der Kúria verurteilt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg stellte sich jedoch auf die Seite der MKKP und stellte fest, dass die NVB und die Kúria das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt haben.

Wahlausschuss: Geldstrafen wegen Beeinflussen der Wähler über das Referendum
Wahlausschuss: Geldstrafen wegen Beeinflussen der Wähler über das Referendum

Dem NVB zufolge darf eine Referendumskampagne keine derartigen Aktivitäten beinhalten, da dies "dem verfassungsmäßigen Ziel der direkten Ausübung der (Volks-)Macht und dem Ziel des Gesetzgebers" zuwiderlaufen würde. Die Aufforderung an die Teilnehmer, ein Referendum für ungültig zu erklären, sei ein "Missbrauch des Gesetzes", so der Ausschuss.Weiterlesen

Der Vertreter des Helsinki-Komitees stellt fest, dass nur ein Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichtshofs nicht mit der Mehrheitsentscheidung einverstanden war: Der Russe Dmitry Dedov, dessen Argumente sich nun „interessanterweise“ in den Beschwerden an die NVB widerspiegeln, auf deren Grundlage die NGOs schließlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.

(Via: Hungary Today, Titelbild: Szilárd Koszticsák/MTI)