Das Gesetz bestätigt nicht nur die Einschränkungen von Rechten, die zuvor kodifiziert waren, sondern führt auch neue einWeiterlesen
Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba und sein rumänischer Amtskollege Bogdan Aurescu
Das rumänische Außenministerium bedauert, dass das ukrainische Parlament ein „fehlerhaftes Minderheitengesetz verabschiedet hat, das die Einschränkung von Rechten ermöglicht und die Bedürfnisse der im Land lebenden nationalen Gemeinschaften ignoriert“.
Rumänien fordert die ukrainische Seite auf, eine neue Empfehlung der Venedig-Kommission in dieser Angelegenheit anzufordern und die verfassungsrechtlichen Empfehlungen des Europarats umzusetzen.
In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung des Bukarester Außenministeriums wird die „übermäßige Eile“ bedauert, die auf Kosten des Dialogs mit den betroffenen Gemeinschaften gegangen ist.
Das Gesetz korrigiert nach Ansicht Bukarests nicht die von der Venedig-Kommission und der rumänischen Seite kritisierten Einschränkungen der Rechte im Bildungs- und Sprachengesetz, garantiert das Recht auf Unterricht in der Muttersprache nicht in beruhigender Weise und verwendet eine unklare Sprache in Bezug auf die Zuständigkeiten der staatlichen Behörden und Minderheitenorganisationen, die die Durchsetzung der Minderheitenrechte kontrollieren.
Auch die mangelnde Klarheit des ukrainischen Minderheitengesetzes in Bezug auf die Verwendung der Verwaltungssprache und das Fehlen einer Bestimmung über den Gebrauch der Muttersprache vor Gericht wird kritisiert. Ein weiterer Mangel des Gesetzes ist nach Ansicht Bukarests, dass es weder die Frage der mehrsprachigen Beschilderung noch die Finanzierung von Organisationen nationaler Minderheiten klärt.
Die heftige Kritik aus dem In- und Ausland, die sich insbesondere auf die Bestimmungen bezieht, die den Umfang des Unterrichts in Minderheitensprachen einschränken, scheint (…) gerechtfertigt“,
heißt es in einer Erklärung der Venedig-Kommission.
Die Kommission beanstandet die Umstellung auf eine rein ukrainischsprachige Sekundarschulbildung und die Diskriminierung der Nicht-EU-Sprachen, sprich des Russischen.
Den Beteuerungen Kiews, die ethnischen Gemeinschaften in die Feinabstimmung des Gesetzes einbeziehen zu wollen, können die Betroffenen nicht viel abgewinnen. Bukarest hat beispielsweise bereits früher darauf hingewiesen, dass ein sinnvoller Dialog mit Vertretern der rumänischen Gemeinschaft in der Ukraine vor der Verabschiedung des Gesetzes notwendig gewesen wäre.
Via MTI Beitragsbild: Ministry of Foreign Affairs, Romania Facebook