Das Gesetz bestätigt nicht nur die Einschränkungen von Rechten, die zuvor kodifiziert waren, sondern führt auch neue einWeiterlesen
Der rumänische Präsident Klaus Iohannis hat seinen ukrainischen Amtskollegen Wolodymyr Selenskyi gebeten, eine schnelle Lösung für die Bedenken Bukarests bezüglich des ukrainischen Minderheitengesetzes zu finden, teilte das rumänische Präsidialamt am Mittwoch unter Berufung auf ein Telefongespräch zwischen den beiden Staatschefs mit.
Laut der Erklärung ging Klaus Iohannis ausführlich auf das ukrainische Minderheitengesetz ein, über das sowohl Bukarest als auch die Rumänen in der Ukraine ihre Besorgnis und Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht haben. Iohannis forderte die ukrainische Seite auf, eine schnelle Lösung für diese Probleme zu finden. Die beiden Präsidenten kamen überein, dass die Außenminister der beiden Länder dies in naher Zukunft besprechen sollten.
Laut einer Erklärung des rumänischen Präsidialamtes dankte Selenskyi der rumänischen Seite für ihre Unterstützung seit Beginn des Krieges. Darüber hinaus versicherte er der rumänischen Seite seine volle Offenheit für eine Regelung der Situation der rumänischen Minderheit in der Ukraine, damit die rumänische Minderheit in der Ukraine die gleichen Rechte wie die ukrainische Minderheit in Rumänien genießen könne, so das rumänische Präsidialamt in einer Erklärung.
Conveyed to President @ZelenskyyUa Romania’s concerns on the recently adopted Law on minorities and agreed to intensify the dialogue for finding solutions to ensure the highest standards of protection for the 🇷🇴 community in 🇺🇦, similar to the 🇺🇦 community in 🇷🇴.
— Klaus Iohannis (@KlausIohannis) January 4, 2023
Wie Ungarn Heute bereits berichtete, bedauerte das rumänische Außenministerium am 22. Dezember, dass das ukrainische Parlament ein Minderheitengesetz verabschiedet hat, das „unvollständig ist, Einschränkungen der Rechte zulässt und die Bedürfnisse der im Land lebenden nationalen Gemeinschaften ignoriert“. Er forderte daher die ukrainische Seite auf, sich um eine neue Empfehlung der Venedig-Kommission in dieser Angelegenheit zu bemühen und die Empfehlungen des beratenden Verfassungsgremiums des Europarats in die Praxis umzusetzen.
Was die Bedürfnisse der in Rumänien lebenden nationalen Gemeinschaften angeht, so sind sie aufgrund der unterschiedlichen Größenordnungen unterschiedlich gelagert. 45.800 Personen bekannten sich laut der jüngst veröffentlichten Ergebnisse der rumänischen Volkszählung zur ukrainischen Volksgruppe, gegenüber der rund eine Million Ungarn.
Die Ukrainer im Norden und im Südwesten des Landes können und wollen keine territoriale Autonomie in Anspruch nehmen, wohingegen die zahlenmäßig wesentlich stärkere ungarische Minderheit, die über Jahrhunderte eine staatstragende Nation in Siebenbürgen war, ein kompaktes Siedlungsgebiet bewohnt und seit mehr als einem Jahrhundert das Recht auf Selbstverwaltung einfordert, das ihr von der rumänischen Seite in der Karlsburger Erklärung von 1918 zugesichert wurde. Die Autonomie könnte den dramatischen Bevölkerungsrückgang aufhalten, der auch bei der letzten Volkszählung deutlich in Erscheinung getreten ist. Die Zahlen sprechen auch bezüglich der ukrainischen Minderheit eine deutliche Sprache: 2002: 61.350; 2011: 2011: 50.900 2022: 45.800, so dass man mit Recht sagen kann, Rumänien sei in Bezug auf die Minderheitenrechte keinesfalls so vorbildhaft, wie Präsident Iohannis immer wieder gerne betont.
Via MTI Beitragsbild: BZI Facebook