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Vor 20 Jahren trat das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in Kraft, so das Landwirtschaftsministerium in einer Erklärung.

Dieses Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag über die biologische Sicherheit, der den Transfer von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zwischen Ländern regelt. Das Protokoll wurde am 29. Januar 2000 angenommen, trat am 11. September 2003 in Kraft und Ungarn trat ihm 2004 bei. Das Abkommen wurde von 173 Ländern unterzeichnet.

Das Landwirtschaftsministerium hat auch auf das starke Engagement Ungarns für eine GVO-freie Landwirtschaft hingewiesen, was sich auch darin zeigt, dass das neue Grundgesetz, das 2012 in Kraft trat, das Ziel setzt, GVO-freie Lebensmittel und Landwirtschaft in Ungarn zu gewährleisten, heißt es in der Erklärung.

Die ungarische Regierung lehnt den kürzlich veröffentlichten Brüsseler Vorschlag ab, wonach die Europäische Kommission das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten aufheben und die Kennzeichnungspflicht für Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, abschaffen soll.

Ungarn war das erste der mittel- und osteuropäischen Länder, das das Gesetz XXVII von 1998 über die Gentechnik verabschiedet hat, das in vollem Einklang mit den internationalen Vorschriften steht. Das Protokoll definiert das Konzept der biologischen Sicherheit und gewährleistet eine einheitliche Auslegung für jedes Land. Die internationalen Vorschriften sollen gewährleisten, dass die Weitergabe, Handhabung und Verwendung lebender veränderter Organismen keine nachteiligen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit hat.

Ministerium beharrt weiterhin auf GVO-freier Landwirtschaft
Ministerium beharrt weiterhin auf GVO-freier Landwirtschaft

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 5. Juli einen neuen Vorschlag zur Regulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen.Weiterlesen

via mti.hu, Beitragsbild: Pexels