Eine Änderung des Arbeitsgesetzes würde es den Arbeitnehmern ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann sie den zusätzlichen Urlaub für Kinder nehmen.Weiterlesen
Am heutigen Tag könnte das Parlament mehrere Zwei-Drittel-Gesetze verabschieden. Unter anderem wird über die Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der nationalen Souveränität, die Reform des Wahlsystems in der Hauptstadt und die Verschärfung der Vorschriften für Ausländer entschieden.
Laut der Tagesordnung auf der Website des Parlaments begann die Sitzung um 8 Uhr. Im Laufe des Tages werden die Abgeordneten Ausschussberichte und zusammenfassende Änderungsanträge zu mehr als 20 Vorschlägen diskutieren. Dazu gehören der KDNP-Änderungsantrag zur Gewährung von zusätzlichem Urlaub für Eltern mit Kindern, zum digitalen Staat und zu bestimmten Regeln für die Erbringung digitaler Dienstleistungen, der darauf abzielt, dass die ungarischen Bürger ihre Angelegenheiten über eine zentrale mobile Anwendung einfacher und schneller als je zuvor erledigen können.
Die Abgeordneten der Regierungspartei schlugen eine Änderung des Gesetzes über bestimmte zentrale Verwaltungsorgane der Regierung vor, die die Schaffung eines unabhängigen Ministeriums für öffentliche Verwaltung und regionale Entwicklung ab dem 1. Januar vorsieht, sowie die Umbenennung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung in Ministerium für nationale Wirtschaft.
Über 23 Vorschläge wird am Abend entschieden. Es wird u.a. über zwei Vorschläge der Partei Unsere Heimat (Mi Hazánk) entschieden, von denen einer die Regierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines proportionaleren Parlamentswahlsystems vorzulegen.
Der andere Vorschlag der Oppositionspartei sieht eine Änderung des Wahlsystems in der Hauptstadt vor, so dass Budapest bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr zum System von vor 2014 zurückkehren würde, bei dem 32 Abgeordnete aus einer Liste und nicht aus den Bezirken gewählt werden.
Das Parlament könnte die zwölfte Änderung des Grundgesetzes annehmen, mit der ein unabhängiges Gremium zum Schutz der verfassungsmäßigen Identität des Landes eingerichtet wird. Die Verfassungsänderung wird es der Regierung außerdem ermöglichen, die grundlegenden Rechte und Pflichten der Berufsangehörigen der ungarischen Streitkräfte per Regierungsverordnung statt per Gesetz zu regeln.
Der Gesetzentwurf über den Schutz der nationalen Souveränität sieht die Einrichtung des Amtes für den Schutz der Souveränität als autonomes Organ der Staatsverwaltung vor, das die ausländische Einmischung in staatliche, gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse sowie die vom Ausland unterstützten Versuche der Beeinflussung von Wahlprozessen analysieren, bewerten, vorschlagen und untersuchen soll. Nachdem bei den Parlamentswahlen im Jahr 2022 eine erhebliche Beeinflussung durch ausländische Finanzierung festgestellt wurde, würden die neuen Gesetze solche Vorfälle in Zukunft verhindern.
Weitherhin kann das Parlament über allgemeine Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, einschließlich einer Verschärfung der Ausländervorschriften, sowie über die Rechtsgrundlagen und Bedingungen für den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in Ungarn entscheiden. Die Migration nimmt zu und ein Grundprinzip des Gesetzes ist, dass der Aufenthalt in Ungarn kein Grundrecht für Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ist.
Nach den Entschließungen wird in einer Sondersitzung der Gesetzentwurf zu bestimmten Fragen der öffentlichen Gewalt erörtert und die Initiative, die Skythen zu einer nationalen Volksgruppe in Ungarn zu erklären, diskutiert werden.
Via MTI, Beitragsbild: pixabay