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Jüngster Änderungsvorschlag des Grundgesetzes eingebracht

Ungarn Heute 2025.03.12.

Nach dem letzten Feinschliff verkündete die Fidesz-Fraktion am Dienstagabend auf ihrer Social-Media-Seite, dass die Änderung des Grundgesetzes dem Parlament vorgelegt worden ist.

„Die westliche Welt greift zunehmend Normen an, die früher als selbstverständlich galten, insbesondere die Institution der Familie und die nationale Identität“, so die größere Regierungspartei in ihrem Beitrag.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sei eine Antwort auf diese Herausforderungen, heißt es.

Die wichtigsten Punkte der vorgelegten Änderung:

  • Der Vorschlag legt im Artikel über Familien fest, ob eine Person männlich oder weiblich ist.
  • Das Recht, Bargeld zu verwenden, wird durch die Verfassung geschützt.
  • Er stärkt das Recht jedes Kindes auf den Schutz und die Fürsorge, die für seine angemessene körperliche, geistige und sittliche Entwicklung notwendig sind. Der Vorschlag sieht vor, dass dieses Recht Vorrang vor allen anderen Rechten außer dem Recht auf Leben hat.
  • Der Vorschlag sieht vor, dass Mehrfachstaatsangehörigen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit in Ungarn darstellen, die ungarische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Eine Person, deren Staatsbürgerschaft ausgesetzt wird, kann aus dem ungarischen Staatsgebiet ausgewiesen werden.
  • Schließlich soll in das Grundgesetz aufgenommen werden, dass die Herstellung, der Konsum, der Vertrieb und die Werbung für Drogen in Ungarn verboten sind.

Dem Beitrag zufolge

wurde die Änderung des Grundgesetzes von allen Mitgliedern der Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien (Fidesz-KDNP) unterstützt.

Die Änderung zielt darauf ab, die Grundwerte Ungarns für künftige Generationen zu bewahren.

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Beitragsbild: Pixabay