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Kein Anspruch auf ungarische COVID-Schutzkarte für im Ausland geimpfte Personen

Ungarn Heute 2021.04.28.
FIZETŐS

Die Regierung hat kürzlich ihre Wiedereröffnungspläne angekündigt, die in Kraft treten werden, wenn die Zahl der gegen COVID-19 geimpften Ungarn vier Millionen erreicht. Nach diesen neuen Regeln erhalten geimpfte Personen eine COVID-Schutzkarte, die es ihnen ermöglicht, Innenbereiche der Gastronomie zu nutzen, Zoos, Museen, Theater und Kinos zu besuchen, in Turnhallen und Schwimmbäder zu gehen, sowie an Sportveranstaltungen teilzunehmen. Es stellt sich jedoch heraus, dass diejenigen, die im Ausland eine Impfung erhalten, in Ungarn keinen Anspruch auf COVID-Schutzkarte haben.

Die Regierung hat Anfang März mit der Ausstellung von COVID-Schutzkarten begonnen. Diese Bescheinigung kann an Personen ausgestellt werden, die nachweisen können, dass sie an COVID-19 erkrankt waren (in diesem Fall ist die Karte ab dem Zeitpunkt der Genesung oder des Infektions-Tests 4 bis 6 Monate gültig) oder die bereits mindestens eine Impfung erhalten haben.

Seit Anfang März haben zahlreiche Personen ihre Karten erhalten, die ihre „Immunität“ bestätigen. Sie konnten die Karten jedoch noch nicht für irgendwelche Zwecke verwenden. Jetzt kündigte die Regierung an, dass die Menschen, sobald in Ungarn vier Millionen Impfungen verabreicht worden sind, mit ihren Immunitätskarten die Möglichkeit haben werden, verschiedene Veranstaltungsorte zu besuchen und Aktivitäten zu genießen, die bisher eingeschränkt waren, wie z. B. den Besuch von Theatern, Museen oder Kinos.

Weitere Lockerungen bei 4 Millionen Geimpften - Hier sind die Maßmnahmen!
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Die Eröffnung des Landes könnte bereits in dieser Woche fortgesetzt werden: Die Schwelle dazu liegt bei 4 Millionen geimpften Ungarn, diese Zahl kann schon Mitte der Woche überschritten werden. Auf den Regierungsseiten sind die Details zur Lockerung bereits veröffentlicht.  Spätestens am Donnerstag wird die 4. Million Impfung verabreicht. Dann werden, nach der Wiedereröffnung von Restaurantterassen […]Weiterlesen

Es scheint jedoch, dass nicht jeder die Möglichkeit haben wird, von den neuen Regeln zu profitieren, die voraussichtlich Anfang Mai in Kraft treten werden. Es gibt eine Voraussetzung für den Nachweis der Immunität, die erfüllt sein muss, damit die Veranstaltungsorte die Karten akzeptieren können.

Die Impfstoffe müssen in Ungarn verabreicht worden sein, um das Zertifikat zu erhalten.

Laut Telex.hu erhielt ein ungarisches Ehepaar seine Impfungen in Serbien. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Impfungen in Ungarn hätten verabreicht werden sollen, wenn sie COVID-Schutzkarten erhalten wollten. Das Paar beschloss, an das Nationale Gesundheitszentrum (NKK) zu schreiben.

In der Antwort argumentiert das Nationale Gesundheitszentrum, dass es in Ungarn keine Aufzeichnungen über die Impfung ungarischer Staatsbürger im Ausland gibt, und die Voraussetzung für die Erlangung einer Immunitätsbescheinigung ist, dass die Impfung in Ungarn durchgeführt wurde (oder, dass derjenige einen Nachweis erbringen kann, dass er infiziert war).

Dieser Fall wirft mehrere Fragen auf. Was kann derjenige tun, der bereits mindestens einen Impfstoff im Ausland erhalten hat? Soll man sich in Ungarn registrieren lassen, warten, bis dieselbe Art von Impfstoff angeboten wird, und diesen dann annehmen, damit man beide Impfungen erhält? Dies könnte sich tatsächlich als gefährlich erweisen, da die Fristen zwischen den Impfungen strikt eingehalten werden sollten und dieser Ansatz eine erhebliche Verzögerung birgt.

"Wir öffnen die Dienstleistungen für diejenigen, die eine COVID-Schutzkarte haben"

„Es wartet auf mich ein Glas Bier auf meiner Lieblingsterasse“ – sagte der Ministerpräsident in seinem gewöhnlichen Freitagsinterview im staatlichen Kossuth Radio. Am Samstag werden nämlich die Restaurantterassen wieder öffnen. Orbán fügte hinzu: „Wir werden auch die meisten Dienstleistungen Mitte nächster Woche neustarten. Spätestens am Donnerstag wird die 4. Million Impfung verabreicht“.  Orbán sprach auch […]Weiterlesen

Es ist auch fraglich, was mit Personen passiert, die eine ungarische Krankenversicherungsnummer haben, aber in einem anderen Land leben, oder mit Personen, die Doppelbürger sind, oder Personen mit ungarischem Ausweis jenseits der Grenze. In vielen Fällen haben Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft bereits beide Impfungen erhalten, beispielsweise in Rumänien. Sollte Ungarn diesen Menschen das Recht verweigern, Theater oder Kinos zu besuchen, obwohl sie geimpft sind und Beweise dafür vorbringen können? Können ausländische Staatsbürger, die dauerhaft in Ungarn leben und dort arbeiten, im Land geimpft werden, und wenn nicht, akzeptieren die ungarischen Behörden Impfbescheinigungen, die in einem anderen Land ausgestellt wurden?

Die letzte Frage kann bereits in der Praxis beantwortet werden: Da für die Registrierung des Impfstoffs nur die Adresse, der Name und die Krankenversicherungsnummer erforderlich sind, nicht die Staatsbürgerschaft, sollte es für Ausländer, die dauerhaft in Ungarn leben, kein Hindernis sein, sich im Land impfen zu lassen. Es kann jedoch zu Problemen führen, wenn sie im Ausland geimpft worden sind.

Die Europäische Union plant auch die Ausstellung von Impfbescheinigungen, mit denen EU-Bürger innerhalb der europäischen Länder frei reisen können. Das Dokument wird voraussichtlich im Sommer verfügbar sein, da viele Länder einen Neustart des Tourismus bis dahin erwarten. Der Tourismus ist auch ein wichtiger Teil der Wirtschaft in Ungarn. Daher ist es wichtig, das Problem der COVID-Schutzkarten zu lösen, bis der minimale Tourismus im Sommer wieder aufleben kann. Bisher hat die Regierung nicht angegeben, welche Zertifikate aus anderen Ländern akzeptiert werden.

(Via: Hungary Today – Márton Jász, Beitragsbild: MTVA/László Róka)