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Mindeststandards im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten festlegen

MTI - Ungarn Heute 2023.07.11.

Die Chefberaterin des Ministerpräsidenten, Katalin Szili, drängte am Montag in Budapest auf eine Aktualisierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.

Bei der Eröffnungszeremonie der Sommeruniversität zum Thema Minderheitenschutz in Europa, die vom Institut für den Rechtsschutz der Minderheiten und dem Forschungsinstitut für nationale Politik organisiert wurde, sagte Katalin Szili, dass eines der Hauptprobleme des Dokuments darin bestehe, dass es zwar verbindlich sei, aber nicht durchgesetzt werden könne.

Sie betonte, dass es einige Themen gibt, die nicht in dem Dokument enthalten sind, die aber aufgenommen werden sollten. Es müssen Mindestregeln und -standards festgelegt werden, an die sich jeder halten sollte, sagte sie.

Katalin Szili zufolge sollte der Grundsatz festgelegt werden, dass die Frage der nationalen Minderheiten keine innere, sondern eine europäische Angelegenheit ist. Sie würde die Frage der Staatsbürgerschaft von der nationalen Identität trennen und erklären, dass der Mehrheitsstatus in einem EU-Mitgliedstaat keine Hegemonie über eine Minderheit bedeuten sollte.

Der Schutz nationaler Minderheiten beruht auf dem Recht auf Identität und dieses muss geschützt werden“,

betonte sie.

Sie fügte hinzu, dass der Schutz der Identität die Garantie individueller und kollektiver Rechte erfordere; es müsse anerkannt und verfassungsmäßig verankert werden, dass die in einem bestimmten Land lebende nationale Minderheit ein staatsbildender Faktor sei.

Die Chefberaterin wies darauf hin, dass das Fehlen präziser Definitionen, des Gemeinschaftsschutzes und der Zuständigkeit der EU ein Problem der derzeitigen Gesetzgebung sei.

Sie sagte auch, dass Fragen des Minderheitenschutzes während der bevorstehenden ungarischen EU-Ratspräsidentschaft auf der Tagesordnung bleiben sollten.

Tamás Wetzel, Ministerialbeauftragter für Staatsbürgerschaft, erinnerte daran, dass das Parlament vor 13 Jahren das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft fast einstimmig verabschiedet hat. Heute sei es eine Selbstverständlichkeit, dass mehr als eine Million Ungarn, die außerhalb der ungarischen Grenzen leben, die Staatsbürgerschaft erhalten haben, sagte er.

„Bei unserer Sache geht es in vielen Fällen auch um Gerechtigkeit“, bemerkte er und nannte das Beispiel eines 104-jährigen Senioren, der die Staatsbürgerschaft erneut beantragte und zum dritten Mal in seinem Leben die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten konnte.

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Laura Gyeney, Direktorin des Instituts für den Rechtsschutz der Minderheiten, erklärte, dass die Hauptaufgabe des Instituts darin bestehe, die rechtliche Situation der Ungarn im Ausland zu verbessern und mit seinen Berufspartnern im Ausland zusammenzuarbeiten, um individuelle Rechtsverletzungen zu beheben.

Gyula Bándi, stellvertretender Kommissar für den Schutz der Interessen künftiger Generationen und Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung für den Rechtsschutz der Minderheiten, betonte, dass die Stiftung Rechtsfragen vertrete, die „gegenwärtig nicht lukrativ sind“. Sie befasse sich mit dem Bereich der nationalen Politik, der Minderheitenrechte außerhalb der Grenzen mit den Mitteln des Rechts vertritt.

Wenn jetzt nicht für die nächste Generation gehandelt werde, werde es immer schwieriger, die Minderheitenrechte zu verteidigen.

Verfassungrichter Marcel Szabó betonte, dass es einfacher sei, sich auf Grundsätze der nationalen Politik zu einigen, aber die Arbeit in der Praxis sei eine viel größere Aufgabe.

Zoltán Kántor, Direktor des Forschungsinstituts für nationale Politik, betonte, dass die Teilnehmer der thematischen Sommeruniversitäten zu einem integralen Bestandteil der Zivilgesellschaft werden und dass hier neben dem Erwerb von Wissen über den Minderheitenschutz die wichtigsten Kontaktnetze geknüpft werden.

Er sagte, dass der Schutz der Minderheitenrechte kein „Hobby“ der Auslandsungarn sei: damit „verteidigen wir unsere Existenz“.

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Via MTI Beitragsbild: Külhoni Magyarok Facebook