Die ungarische Regierung hat einen Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes über die „Transparenz von Zivilorganisationen mit ausländischer Unterstützung“ vorgelegt. Laut dem Entwurf soll aber der „Nationale Rechnungshof“ einen Jahresbericht über fast alle Organisationen erstellen, die über einer Bilanzsumme von 20 Millionen Forint liegen.
Der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen Sommer entschieden, dass das ungarische Zivilgesetzbuch (2017) mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist, da es diskriminierende und ungerechtfertigte Beschränkungen einführt.
Die Regierung versprach daraufhin, das Gesetz aufzuheben. Schließlich verging mehr als ein halbes Jahr zwischen der Gerichtsentscheidung und der Vorlage des Änderungsvorschlags.
Laut dem Vorschlag wird auch eine neue Regel eingeführt: Alle Verbände und Stiftungen mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Forint werden jährlich vom staatlichen Rechnungshof geprüft. Ausnahmen bilden Sportverbände, Religionsgemeinschaften und ethnische Organisationen.
(Titelbild: MTI – Zoltán Balogh)