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Zivilgesetz aufgehoben

Ungarn Heute 2021.04.22.
FIZETŐS

Die ungarische Regierung hat einen Vorschlag zur Aufhebung des Gesetzes über die „Transparenz von Zivilorganisationen mit ausländischer Unterstützung“ vorgelegt. Laut dem Entwurf soll aber der „Nationale Rechnungshof“ einen Jahresbericht über fast alle Organisationen erstellen, die über einer  Bilanzsumme von 20 Millionen Forint liegen.

Der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen Sommer entschieden, dass das ungarische Zivilgesetzbuch (2017) mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist, da es diskriminierende und ungerechtfertigte Beschränkungen einführt.

Die Regierung versprach daraufhin, das Gesetz aufzuheben. Schließlich verging mehr als ein halbes Jahr zwischen der Gerichtsentscheidung und der Vorlage des Änderungsvorschlags.

Fact

Im Jahr 2017 verabschiedete Ungarn das Gesetz über die Transparenz ausländischer Organisationen, das Registrierungs-, Notifizierungs- und Transparenzpflichten für bestimmte Kategorien von Nichtregierungsorganisationen einführte, die ausländische Mittel von mehr als 500.000 HUF erhalten, und wenn der jährliche Zuschuss 7,2 Mio. HUF übersteigt. Zudem mussten sie bei der Registrierung die Anzahl der Spenderinnen und Spender angeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) übersteigt. Bei Verstößen drohen Sanktionen bis hin zur Auflösung.

Laut dem Vorschlag wird auch eine neue Regel eingeführt: Alle Verbände und Stiftungen mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Forint werden jährlich vom staatlichen Rechnungshof geprüft. Ausnahmen bilden Sportverbände, Religionsgemeinschaften und ethnische Organisationen.

(Titelbild: MTI – Zoltán Balogh)