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Schutz ungarischer Verbraucher gegen Preiserhöhungen verstößt gegen EU-Recht

Ungarn Heute 2024.09.12.

Ein ungarisches Gesetz, das Händler dazu verpflichtete, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zu einem festen Preis und in vorher festgelegten Mengen zu verkaufen, verstößt gegen EU-Recht. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Der Minister für Volkswirtschaft reagierte auf das Urteil und betonte, dass die Regierung auch weiterhin gegen unfaire Preiserhöhungen zum Schutz ungarischer Familien vorgehen werde.

Im Februar 2022 habe Ungarn im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie eine Regierungsverordnung erlassen, die das Inverkehrbringen von sechs Grunderzeugnissen – Zucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweine- und Geflügelfleisch – sowie von bestimmten Milchsorten regelte. Im November 2022 wurde die Regierungsverordnung aufgrund des Krieges in der Ukraine geändert und die Liste um zwei weitere Erzeugnisse, Eier und Kartoffeln, ergänzt. Die Regierungsverordnung war bis zum 31. Juli 2023 in Kraft. In der Verordnung wurde auch festgelegt, dass Händler, die diese Produkte verkauften, verpflichtet waren, sie zum offiziellen Preis und in festgelegten Mengen zu verkaufen, ansonsten drohe eine Geldstrafe.

Spar Ungarn hat vor einem Gericht in Szeged die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes angefochten, das die Behörden gegen das Unternehmen verhängt hatten,

weil es einige seiner Tiefkühlprodukte in einem ländlichen Geschäft nicht vorrätig hatte. Das Gericht in Szeged hat daraufhin den Fall zur Auslegung der Rechtsvorschriften an den EU-Gerichtshof verwiesen.

In seinem Urteil vom Donnerstag stellte der EU-Gerichtshof fest, dass der Regierungserlass gegen den freien Wettbewerb verstößt, der ein wesentlicher Bestandteil der EU-Verordnung über die Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) ist. „Die Verpflichtung, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zu einem offiziellen Preis und in bestimmten Mengen zu verkaufen, hindert die Händler daran, ihre Verkaufspreise und die Mengen, die sie verkaufen wollen, frei nach wirtschaftlichen Erwägungen zu bestimmen“, heißt es in dem Urteil.

Obwohl die Verordnung zur Bekämpfung der Inflation und zum Schutz benachteiligter Verbraucher eingeführt wurde, ist das Gericht der Ansicht, dass die Maßnahmen „nicht verhältnismäßig“ seien.

Der Minister für Volkswirtschaft erklärte in seiner Antwort auf das Urteil, dass Brüssel sich auf die Seite der preistreibenden und profitgierigen multinationalen Konzerne gestellt habe. Die Regierung stehe immer auf der Seite der ungarischen Familien und somit zu den Preisstopps. Auf dem ungarischen Markt sei kein Platz für ein Unternehmen, das gegen die Interessen der ungarischen Verbraucher verstößt.

Die Angriffe von SPAR in verschiedenen Gerichtsverfahren beziehen sich nach wie vor nicht auf die betreffenden Maßnahmen, sondern auf den wahren Grund für die katastrophale wirtschaftliche Lage des Einzelhändlers,

erklärte der Minister und fügte hinzu, dass SPAR Magyarország Kft. ineffizient sei, da es eine höhere Kostenstruktur als seine Konkurrenten auf dem Markt habe und auch im Markt- und Preiswettbewerb unterdurchschnittlich abschneidet. Anstatt Maßnahmen zur Stärkung seiner Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu ergreifen, versuche das Unternehmen, seine ungerechtfertigten Gewinneinbußen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

Zum Schutz der ungarischen Familien ist die Regierung energisch gegen unfaire Preiserhöhungen durch multinationale Einzelhandelsunternehmen vorgegangen und führte einen Preisstopp für Grundnahrungsmittel ein,

erinnerte Márton Nagy und fügte hinzu, dass eine Vorratspflicht eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass die Familien Zugang zu ausreichenden Mengen an Grundnahrungsmitteln haben und um weitere ungerechtfertigte Preiserhöhungen aufgrund künstlich erzeugter Knappheit zu vermeiden.

Um die von den multinationalen Konzernen verursachte hohe Lebensmittelinflation einzudämmen, beschloss die Regierung außerdem ein Online-Preisüberwachungssystem einzuführen.

Die Maßnahmen der Regierung waren wirksam und effizient und haben die Inflation in den Keller getrieben,

so der Minister. Den jüngsten Daten zufolge ist die Inflation bei Lebensmitteln auf 2,4 % gesunken, und der monatliche Anstieg der Lebensmittelpreise wurde gestoppt, während sich die Einzelhandelsumsätze dank dynamisch steigender Reallöhne stetig erholen.

Márton Nagy bekräftigte, dass nur diejenigen Unternehmen auf dem ungarischen Markt verbleiben dürfen, die sich nicht nur gesetzestreu verhalten, sondern auch die Interessen der ungarischen Verbraucher berücksichtigen, d. h. ungarischen Familien qualitativ hochwertige Produkte zu günstigen Preisen anbieten. „In der ungarischen Wirtschaft ist kein Platz für diejenigen, die die ungarischen Verbraucher nicht respektieren oder respektiert haben und die überhöhte Preise verlangen.

Die Regierung wird wie in der Vergangenheit mit allen Mitteln gegen ungerechtfertigte Extraprofite und unlauteres Verhalten, das den Familien schadet, vorgehen“,

so der Minister abschließend.

Meinung: „Mäßigen Sie Ihre Worte, Herr Reisch!“
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via MTI, kormany.hu, Beitragsbild: Ungarn Heute